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Vorlage - V/298/2013  

 
 
Betreff: XII. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Döhl-Becher, Petra
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
16.10.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
13.11.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
XII Nachtrag Friedhofsgebührensatzung  

Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Entwurf des Prüfberichtes aufgrund der defizitären Haushaltssituation der Stadt Waldbröl eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren eingefordert.

 

Die bei der Gebührenkalkulation einzubeziehenden Gemeinkosten sollen auf den Höchstwert von 20 % angehoben werden. Des Weiteren sollen die Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert berechnet werden. Dies führt zu einer Gebührenerhöhung.

 

Kostensteigerungen beim Personal, bei der Bewirtschaftung des Friedhofes und der Gebäude sowie höhere Betriebsstoffkosten tragen ebenfalls zur Erhöhung der Gebühren bei.

 

Trotz der notwendigen Anhebungen der Friedhofsgebühren bewegen sich diese im interkommunalen Vergleich im Oberbergischen Kreis an der unteren Grenze.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den als Anlage beigefügten XII. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl.

Im Auftrag

 

 

( Anja Hasenbach)

  Stadtkämmerin

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 XII Nachtrag Friedhofsgebührensatzung (71 KB)