Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Entwurf des Prüfberichtes aufgrund der defizitären Haushaltssituation der Stadt Waldbröl eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren eingefordert.
Die bei der Gebührenkalkulation einzubeziehenden Gemeinkosten sollen auf den Höchstwert von 20 % angehoben werden. Des Weiteren sollen die Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert berechnet werden. Dies führt zu einer Gebührenerhöhung.
Kostensteigerungen beim Personal, bei der Bewirtschaftung des Friedhofes und der Gebäude sowie höhere Betriebsstoffkosten tragen ebenfalls zur Erhöhung der Gebühren bei.
Trotz der notwendigen Anhebungen der Friedhofsgebühren bewegen sich diese im interkommunalen Vergleich im Oberbergischen Kreis an der unteren Grenze.
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |