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Vorlage - III/405/2014  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
03.09.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung geändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
24.09.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 17.04.2013 einstimmig die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats entsprechend des Leitprojekts des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK) Verpflichtung Baukultur beschlossen. Es haben inzwischen zwei Sitzungen stattgefunden.

 

Das Büro ASS Hamerla I Gruß-Rinck I Wegmann + Partner, Düsseldorf, wurde mit der Erarbeitung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats beauftragt. Eine ursprüngliche Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl am 29.04.2014 erfolgte nicht. Der Ausschuss nahm die vorgelegte Fassung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats zustimmend zur Kenntnis. Die Details sollten im Gestaltungsbeirat selbst geklärt werden. Danach ist eine Beschlussfassung im Stadtrat vorzusehen.

 

Der Gestaltungsbeirat hat sich in seiner konstituierenden Sitzung am 07.05.2014 ausführlich mit der Geschäftsordnung befasst. Der Text der vom Gestaltungsbeirat empfohlenen Geschäftsordnung ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, zu Projekten im gesamten Stadtgebiet Stellung zu nehmen und die Stadt Waldbröl zu beraten. Dabei ist der Gestaltungsbeirat ein Qualifizierungsinstrument im Sinne eines anspruchsvollen Stadtbilds. Er ist ein empfehlendes und kein entscheidendes Gremium und soll dem Rat mit seinen Ausschüssen und der Verwaltung Beratungshilfen zu komplizierten Vorhaben geben. Formelle Genehmigungsverfahren werden nicht gehemmt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Waldbröl.