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Vorlage - III/409/2014  

 
 
Betreff: 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Industriepark Hermesdorf III";
Bebauungsplan Nr. 11F - Industriepark Hermesdorf III - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
03.09.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
24.09.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Am 15.07.1992 hatte der Rat der Stadt Waldbröl den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Industrie- und Gewerbepark Boxberg V“ sowie des dementsprechenden Bebauungsplanes Nr. 11C gefasst. Der Regierungspräsident Köln hatte mit der Verfügung vom 05.10.1992 bestätigt, dass die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. In den damaligen Bauleitplanverfahren war das Plangebiet der nunmehr zur Aufstellung vorgesehenen 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl sowie des Bebauungsplanes Nr. 11F „Industriepark Hermesdorf III“ vollständig enthalten. Im Verlauf des Verfahrens wurde seinerzeit im Rahmen der Abwägung aufgrund einer zwingend zu berücksichtigenden Stellungnahme des ehemaligen Rheinischen Straßenbauamtes Gummersbach (jetzt Landesbetrieb Straßen NRW) im Jahr 1999 vom Stadtrat beschlossen, nur die süstlich des Langenbacher Tales liegende gewerbliche Baufläche (G) darzustellen bzw. auszuweisen. Insoweit wurde der insgesamt 37 ha große nordwestliche Bereich wegen der nicht definierten Lage der B 256n bisher nicht überplant. Das Ziel der Entwicklung eines Industriestandortes soll nunmehr wegen des objektiv vorhandenen Flächenbedarfs weiterverfolgt werden. Das Projekt der B 256n ist in den Meldungen der Landesregierung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 nicht mehr enthalten. Die Stadt Waldbröl selbst hatte auf eine Anmeldung verzichtet.

 

Das Plangebiet gliedert sich in ca. 28 ha gewerbliche Baufläche und 9 ha ökologische Grünfläche.

 

Aufgrund einer Anfrage der Stadt Waldbröl hat die Bezirksregierung Köln mit ihrer Verfügung vom 13.05.2014 erklärt, dass gegen die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbtöl „Industriepark Hermesdorf III“ keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Auf der Basis des regionalen Gewerbeflächenkonzepts für den Oberbergischen Kreis ist diese Fläche als regional bedeutsam einzustufen und dient somit auch der Bedarfsdeckung der gesamten Südhälfte des Kreisgebietes. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass die Möglichkeit einer interkommunalen Entwicklung geprüft werden sollte.

 

Das Städtebaudezernat der Bezirksregierung weist darauf hin, dass das Projekt B 256n vor Abschluss der 52. Flächennutzungsplanänderung innerhalb des Geltungsbereichs nicht mehr linienbestimmt sein darf. Hierzu ist anzumerken, dass nach Auskunft des Landesbetriebes Straßen NRW das seinerzeitige Linienbestimmungsverfahren nicht abgeschlossen worden ist.

 

Darüber hinaus gibt es seitens des Oberbergischen Kreises fachrechtliche Hinweise:

 

-          Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass aufgrund des Flächenumfangs des Plangebietes die Durchführung einer Artenschutzprüfung erforderlich ist.

 

-          Die Untere Wasserbehörde regt an, den Langenbach, der oberhalb des Gehöfts dräniert ist, im Rahmen der durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen möglichst weit wieder offenzulegen und einen bachbegleitenden Freistreifen vorzusehen.

 

-          Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bereich der südlichen Gebietsgrenze ortsfremdes Bodenmaterial angeschüttet wurde. Eine Bodenuntersuchung in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzberde wird empfohlen. Im Plangebiet wird in der Digitalen Bodenbelastungskarte des OBK eine Überschreitung der Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung für Cadmium, Nickel und Zink sowie teilweise für Chrom und Blei prognostiziert. Bei Planvorhaben anfallender Boden sollte im Plangebiet verbleiben. Am Südrand des Plangebietes und im Bereich des Siefens sind schutzwürdige Böden vorhanden. Im Rahmen der nachfolgenden qualifizierten Bauleitplanung wird empfohlen, bei Eingriffen in das Bodenpotenzial entsprechende fchenadäquate Ausgleichsmaßnahmen für den Boden durchzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 11F Industriepark Hermesdorf III der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.