Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Firma Nusser hat im Gewerbepark Hermesdorf II (Boxberg V) am Stichweg der Straße „Im Langenbacher Siefen“ ein Grundstück erworben (s. hierzu Anlage 1 Lageplan). Mit dem Bau eines neues Büro- und Produktionsgebäudes soll im Herbst 2014 begonnen werden. Der Stichweg hat keine eigene Straßenbezeichnung, sondern trägt ebenfalls die Bezeichnung „Im Langenbacher Siefen“.
Die Firma Nusser hat schriftlich den Antrag auf Änderung der Straßenbezeichnung des Stichweges gestellt. Als Begründung führt sie an, dass eine andere Bezeichnung wie „Am Blumenfeld“, „Im Blumenfeld“ oder nur „Blumenfeld“ für Ortsfremde geläufiger ist als die jetzige Straßenbezeichnung „Im Langenbacher Siefen“ (s. hierzu Anlage 2). Der Stichweg erschließt wie bei anderen Stichwegen im Stadtgebiet von Waldbröl nur eine geringe Anzahl von Grundstücken. Die Bedeutung dieses Stichweges im Gewerbegebiet ist vergleichbar mit dem Stichweg an der Friedrich-Engels-Straße (s. Anlagen 1 + 2), der auch keine eigene Straßenbezeichnung hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Straßenbezeichnung für den Stichweg „Im Langenbacher Siefen“ beizubehalten. Die von der Firma Nusser vorgeschlagenen Bezeichnungen „Am Blumenfeld“, „Im Blumenfeld“ oder „Blumenfeld“ sind ebenso wenig als Straßenbezeichnungen für das Gewerbegebiet geeignet wie die weiteren katastermäßigen Gewannenbezeichnungen „Auf der Kinderhecke“ und „Am schiefen Ufer“. An der Einmündung ist das Straßennamenschild „Im Langenbacher Siefen“ vorhanden. Als Zusatz könnten unter dem Straßennamenschild noch Hausnummern von – bis angebracht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl, dem Antrag der Firma Nusser auf Änderung der Straßenbezeichnung für den Stichweg im Gewerbepark Hermesdorf II (Boxberg V) nicht zuzustimmen und die Benennung des Stichweges „Im Langenbacher Siefen“ beizubehalten. Das Straßennamenschild erhält als Zusatz die Hausnummern von – bis.
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