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Vorlage - III/424/2014  

 
 
Betreff: Beschlussfassung zur Beteiligung am LEADER-Verfahren im Oberbergischen Kreis und seinen Kommunen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
24.09.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Oberbergische Kreis beabsichtigt, sich am LEADER-Wettbewerb für die Förderperiode 2014-2020 zu beteiligen.

 

LEADER ist ein Programm zur Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) auf Landesebene und insofern Teil des Programms Ländlicher Raum NRW 2014 2020.

 

Mit LEADER können Projekte aus den unterschiedlichsten Themenfeldern mit vielen verschiedenen Partnern entwickelt werden. Der Status als LEADER-Region, der im Rahmen eines Wettbewerbs verliehen wird, sichert zum einen Fördermöglichkeiten aus dem eigentlichen LEADER-Verfahren, erleichtert aber auch die Antragstellung auf Förderung aus anderen Fördertöpfen.

 

Insgesamt betrachtet bietet die Bewerbung als LEADER-Region dem Oberbergischen Kreis und den beteiligten Kommunen eine herausragende Gelegenheit zur Akquise geeigneter Fördermittel für die Umsetzung geplanter Projekte, vor allem aber eine enorme Chance für die Zusammenarbeit verschiedenster Akteure aus allen Lebensbereichen und deren Identifikation mit ihrer Heimatregion. ndliche Regionen, die nicht als LEADER-Region anerkannt sind, haben nur noch wenige Möglichkeiten, außerhalb des LEADER-Verfahrens Fördermittel zu generieren.

 

Rahmenbedingungen:

 

?         r NRW werden 70 Mio. €rdermittel durch die EU (Kofinanziert durch Bund und Land) sowie zusätzlich 12 Mio. € durch das Land für Projekte Privater und Stiftungen bereit gestellt.

 

?         Es können voraussichtlich insgesamt 23 bis 24 Regionen in NRW gefördert werden.

 

?         3 Größenklassen: Kleine Region über 40 000 EW, mittlere Region über
80 000 EW, große Region über 120 000 EW.

 

?         Die Förderung je Region wird sich voraussichtlich auf 2,3 Mio. €r die kleinste, 2,7 Mio. €r die mittlere und 3,1 Mio. €r die größte Größenklasse belaufen.

 

?         Der entsprechende regionale öffentliche Mindestanteil an der Gesamtfinanzierung beuft sich auf voraussichtlich 350.000 € r die größte Größenklasse bezogen auf die Gesamtlaufzeit von sechs Jahren (immer etwa 11% der Fördersumme).



 


Inhaltliche Schwerpunkte für LEADER in NRW 2014 2020

 

?         ndliche Lebensqualität/Dorfentwicklung

?         Daseinsvorsorge

?         Prävention: Kinder und (junge) Familien stärken

?         Nah-, Land-, Naturtourismus

?         Gesundheit

?         Mobilitätssicherung

?         Energiewende und ländliche Wertschöpfung

?         Fachkräftesicherung

?         Ehrenamt stärken

?         Kultur

 

 

Der Oberbergische Kreis beabsichtigt, sich mit zwei Teilregionen am Wettbewerb LEADER 2014-2020 zu beteiligen.

 

r die Kommunen in der Kreismitte und im Kreissüden, d.h. Bergneustadt, Gummersbach, Lindlar, Engelskirchen, Wiehl, Reichshof, Nümbrecht, Waldbröl und Morsbach, wird eine gemeinsame Gebietskulisse erarbeitet, die sich schwerpunktmäßig an den wertvollen Kulturlandschaften Homburger Ländchen und Lepper Bergland orientiert.

 

Bestandteil der Bewerbung als LEADER-Region ist eine sogenannte Lokale Entwicklungsstrategie (LES), die bereits mit der Bewerbung vorzulegen ist. Aus der Bewerbung und der LES muss ersichtlich sein, dass der Prozess eine breite Zustimmung seitens möglicher Projektträger erfährt. Von Beginn an muss deutlich werden, dass die gesamte Entwicklung „bottom up“ erfolgt. Die LES muss in erster Linie konsistent und schlüssig sein, d.h. sie muss eindeutige Bezüge zwischen Ziel, Strategie, Maßnahmen und Projekten deutlich machen.

 

Qualitäts-/Auswahlkriterien der LES

 

?         Strategie- und Prozessqualität

?         Pilotcharakter und Innovationsgehalt

?         Grad der Nachhaltigkeit

 

 

Neu in der 2014 beginnenden Förderperiode ist, dass bereits die Erarbeitung der LES aus LEADER-Mitteln gefördert wird. Unabhängig davon, ob die Bewerberregion im Verfahren abschließend als LEADER-Region anerkannt wird, wird die Erarbeitung der LES mit 65% bzw. maximal 20.000 im Rahmen eines „Starter-Kit“ gefördert.

 

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in den Haushalt 2014 Mittel eingestellt, die eine Übernahme des auf den oberbergischen Teilbereich entfallenden Eigenanteils i.H.v. 35% ermöglichen. Die Erarbeitung der LES belastet die Haushalte der oberbergischen Kommunen also nicht.

 

Nach Anerkennung als LEADER-Region muss in der Region zwingend ein Regionalmanagement eingerichtet werden, das die in der LES entwickelten Maßnahmen und Projekte koordiniert und die Projektträger bei der Umsetzung und finanziellen Abwicklung ihrer Projekte unterstützt. Auch die Weiterentwicklung der Handlungsschwerpunkte, Unterstützung neuer Projektideen und die Motivation und Zusammenführung neuer Akteure gehören zu den Aufgaben des Regionalmanagements.

 

Auch das Regionalmanagement wird aus LEADER zu 65% gefördert. Der Oberbergische Kreis übernimmt vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages -den vollen Eigenanteil der anteilsmäßig auf die oberbergische Region entfallenden Kosten des Regionalmanagements. Auch insofern werden die Haushalte der Kommunen nicht unmittelbar belastet.

 

Kosten für die Kommunen entstehen nur durch die Eigenanteile für mit kommunaler Beteiligung entwickelte Projekte. Auch hier müssen wieder insgesamt 35% aus der Region aufgebracht werden, 10 % durch den Projektträger selbst, 25% durch etwaige Sponsoren. Der auf die Kommune entfallende Anteil richtet sich nach dem Umfang ihrer eigenen Beteiligung an den im Einzelfall entwickelten Projekten und deren Kosten.

 

r eine gute und aussichtsreiche Bewerbung ist es notwendig, die breite Unterstützung der Stadt-und Gemeinderäte belegen zu können.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl nimmt die Ausführungen zur Beteiligung am LEADER-Wettbewerb zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

1.      eine Kooperation mit dem Oberbergischen Kreis und den in der Vorlage genannten Kommunen zum Zwecke der Erarbeitung einer lokalen Entwicklungsstrategie und der gemeinsamen Bewerbung als LEADER-Region einzugehen,
 

2.      die Bewerbung der beschriebenen kreisübergreifenden Region als LEADER-Region zu unterstützen.