Bürgerinformationssystem

Vorlage - III/428/2014  

 
 
Betreff: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
24.09.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl, der mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung am 31.05.1989 in Kraft trat, weist das Gebiet, welches durch die Straßen Friedrich-Engelbert-Weg, Gerberstraße, Schladerner Straße, Humboldtweg, Fichteweg, Brölstraße und wiederum die Schladerner Straße begrenzt wird, als Mischgebiet (MI), Zahl der Vollgeschosse maximal III, Grundflächenzahl (GRZ) 0,4, Geschossflächenzahl (GFZ) 1,0, offene Bauweise, aus. Innerhalb dieser Mischgebiete sind allerdings ausschließlich Geude mit maximal zwei Vollgeschossen anzutreffen, so dass analog der im Bebauungsplan ausgewiesenen allgemeinen und reinen Wohngebiete auch die Mischgebiete mit einer maximal zulässigen zweigeschossigen Bebauung festgesetzt werden sollen. Mit dieser planungsrechtlichen Ausweisung wird sichergestellt, dass Bauvorhaben auf den noch vorhandenen maximal fünf freien Grundstücken sich der bisherigen Höhenentwicklung anpassen.

 

r das Baugrundstück Friedrich-Engelbert-Weg / Ecke Schladerner Straße / Gerberstraße soll dem städtebaulichen Konzept, das der Gestaltungsbeirat erarbeitet hatte, gefolgt werden, also zwei getrennte Baufenster ausgewiesen werden.

 

Da die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung innerhalb des Plangebietes weniger als 20.000 m² beträgt, kann dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

Hinweis:

 

Das im Plangebiet ausgenommene Grundstück an der Schladerner Straße war anlässlich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 bereits mit zwei Vollgeschossen als Höchstmaß festgesetzt worden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.