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Sachverhalt: Im
Jahr 2003 ist beim Wasserwerk ein Verlust von 37.589,76 € entstanden. Im
Anhang zum Jahresabschluss 2003 hat die Werkleitung vorgeschlagen, den
Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt in seiner Sitzung am 08.12.2004 den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2003 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.06.1988 in der vorgelegten Form mit einer
Bilanzsumme von 6.179.514,35
€ und
einem Verlust aus der Gewinn- u. Verlustrechnung von 37.589,76 € festzustellen. Behandlung
des Jahresverlustes a)
auf neue Rechnung vorzutragen 37.589,76 € |
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