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Vorlage - I/442/2014  

 
 
Betreff: Vorsitz und stellvertretender Vorsitz der Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG-NRW)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
24.09.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Nach § 67 LPVG-NRW ist für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern.

 

Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde (hier: Rat) und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen.

 

Beisitzerinnen und Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt.

 

Auf Anfrage hat sich der Direktor des Arbeitsgerichtes Köln Herr Dr. Dirk Gilberg bereit erklärt, das Amt zu übernehmen und der Direktor des Arbeitsgerichtes Bonn Herr Wilfried Löhr-Steinhaus hat sich bereit erklärt, das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden zu übernehmen.

 

Der Personalrat hat diesen Vorschlägen zugestimmt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Bildung einer Einigungsstelle.

 

Vorsitzender ist der Direktor des Arbeitsgerichtes Köln Herr Dr. Dirk Gilberg -, stellvertretender Vorsitzender der Direktor des Arbeitsgerichtes Bonn Herr Wilfried Löhr-Steinhaus -.

Die Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt.

 

In Vertretung

 

 

 

D o m k e