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Vorlage - 20/134/2004  

 
 
Betreff: Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Waldbröl;
hier: Neufassung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Petri, RolfAktenzeichen:20/Pi
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
08.12.2004 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bereits in der abgelaufenen Wahlperiode wurde das überarbeitete Straßenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Waldbröl (Straßenreinigungssatzung) in mehreren Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses beraten und in der Sitzung am 19.12.2001 im Bau- und Vergabeausschuss beschlossen.

 

Das Straßenverzeichnis musste aktualisiert werden durch

 

a)      Aufnahme neuer Straßen in das Straßenverzeichnis (ggf. Streichung nicht mehr gereinigter Straßen);

 

b)      gewünschte Umstufungen, z.B. von Anliegerstraße in innerörtliche Straße entsprechend der mittlerweile veränderten Verkehrsbedeutung.

 

Diese Überarbeitung des Straßenverzeichnisses hatte zur Folge, dass der zur Erhebung der Gebühren bestehende Datenbestand für den gesamten Stadt- und Gemeindebereich überarbeitet werden musste. Dies entsprach auch einer Forderung des Gemeindeprüfungsamtes. Dabei musste ebenfalls dem neuen Straßenreinigungsgesetz, was keine Begrenzung des Kostendeckungsgrades auf 75 % mehr enthält, als auch der durch die Rechtsprechung klargestellten Definition des Begriffes dem im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rechnung getragen werden.

 

Das bereits seit Jahrzehnten als Arbeits- und Heranziehungsgrundlage dienende Kartenmaterial musste ergänzt und erneuert werden, weil es durch die laufenden Fortschreibungen, z.B. bei Eigentumswechsel, vielfach unübersichtlich und unleserlich geworden war.

 

Diese zeitaufwändige Erarbeitung des neuen Datenbestandes mit Eingabe in das Grundbesitzabgabenerhebungsprogramm konnte mit Hilfe einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bzw. Aushilfskraft mittlerweile abgeschlossen werden.

 

Im Ergebnis ergeben sich in der neu aufgestellten Gebührenbedarfsrechnung, in die auch die Erkenntnisse der Kosten- und Leistungsrechnung eingeflossen sind, auf der Basis der Plandaten 2005 die als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen.

 

Die notwendig werdende deutliche Anhebung der Gebührensätze ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass die alten Gebührensätze sei 1993 unverändert geblieben sind. 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Waldbröl.