Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Bereits in der abgelaufenen Wahlperiode wurde das überarbeitete Straßenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Waldbröl (Straßenreinigungssatzung) in mehreren Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses beraten und in der Sitzung am 19.12.2001 im Bau- und Vergabeausschuss beschlossen. Das
Straßenverzeichnis musste aktualisiert werden durch a)
Aufnahme
neuer Straßen in das Straßenverzeichnis (ggf. Streichung nicht mehr gereinigter
Straßen); b)
gewünschte
Umstufungen, z.B. von Anliegerstraße in innerörtliche Straße entsprechend der
mittlerweile veränderten Verkehrsbedeutung. Diese
Überarbeitung des Straßenverzeichnisses hatte zur Folge, dass der zur Erhebung
der Gebühren bestehende Datenbestand für den gesamten Stadt- und
Gemeindebereich überarbeitet werden musste. Dies entsprach auch einer Forderung
des Gemeindeprüfungsamtes. Dabei musste ebenfalls dem neuen
Straßenreinigungsgesetz, was keine Begrenzung des Kostendeckungsgrades auf 75 %
mehr enthält, als auch der durch die Rechtsprechung klargestellten Definition
des Begriffes dem im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rechnung getragen werden. Das
bereits seit Jahrzehnten als Arbeits- und Heranziehungsgrundlage dienende
Kartenmaterial musste ergänzt und erneuert werden, weil es durch die laufenden
Fortschreibungen, z.B. bei Eigentumswechsel, vielfach unübersichtlich und
unleserlich geworden war. Diese
zeitaufwändige Erarbeitung des neuen Datenbestandes mit Eingabe in das
Grundbesitzabgabenerhebungsprogramm konnte mit Hilfe einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bzw. Aushilfskraft mittlerweile abgeschlossen
werden. Im
Ergebnis ergeben sich in der neu aufgestellten Gebührenbedarfsrechnung, in die
auch die Erkenntnisse der Kosten- und Leistungsrechnung eingeflossen sind, auf
der Basis der Plandaten 2005 die als Anlage beigefügten
Gebührenbedarfsberechnungen. Die
notwendig werdende deutliche Anhebung der Gebührensätze ist unter anderem auch
darauf zurückzuführen, dass die alten Gebührensätze sei 1993 unverändert
geblieben sind. Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Waldbröl. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |