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Sachverhalt: Gemäß beigefügter Dringlicher Entscheidungen vom 28.07.2004
nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW erfolgte die Zustimmung zu einer überplanmäßigen
Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2951.5101.2 für die Erneuerung der
Entwässerungsrinne der Laufbahn im Stadion – Schulsportzentrum - . Im Haushaltsplan 2004 waren 23.000,00 EUR für diesen Zweck
bereitgestellt. Bedingt durch den Ausbau und die Entsorgung der alten
asbesthaltigen Entwässerungsrinne sind nicht vorhersehbare Kosten angefallen,
die endgültig zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 67.579,99 €
geführt haben. Die Deckung der Haushaltsüberschreitung erfolgt durch Einsparung in Höhe von 67.579,99 € bei der HhSt. 2951.5001.3 „Erneuerung Sporthallenboden Heidberghalle“ (Verschiebung der Maßnahme). Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Genehmigung der Dringlichen
Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW, hier: Zustimmung zu einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2951.5101.2 für die Erneuerung
der Entwässerungsrinne der Laufbahn im Stadion – Schulsportzentrum - . |
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