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Vorlage - 60/138/2004  

 
 
Betreff: 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Waldbröl-Rossenbach, Bereich Hülbachweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
08.12.2004 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Eheleute Ingeburg und Horst Unrau, Hülbachweg 11, 51545  Waldbröl, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2003 das Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 71, Flurstück Nr. 34 Rossenbach, Hülbachweg, besichtigt und die Aufstellung einer entsprechenden Ergänzungssatzung beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung der Satzung erfolgte in der Zeit vom 23.06.2004 bis einschließlich 23.07.2004.

 

Stellungnahmen der Bürger sind nicht eingegangen.

 

  1. Stellungnahme des RWE Rhein-Ruhr Net Service, Wissen, vom 28.06.2004

 

Das RWE teilt mit, dass im Bereich Rossenbach-Hülbachweg eine Niederspannungsfreileitung betrieben wird. Während der Bauphase darf der Mindestabstand von 1,00 m zur Niederspannungsfreileitung keinesfalls – auch nicht mit Geräten wie z.B. Bagger, Kran, Leitern usw. – unterschritten werden. Sofern dies nicht möglich ist, muss die Leitung vor diesen Arbeiten von uns freigeschaltet und geerdet werden.

 

  1. Stellungnahme des Aggerverbandes, Gummersbach, vom 20.07.2004

 

Aus Sicht der Fachbereiche Gewässerunterhaltung und –entwicklung des Aggerverbandes bestehen bezüglich der Satzung keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die bestehenden Baurechte im Hinblick auf Wald- oder Gewässerabstände (Uferschutzstreifen 3,00 m bis 5,00 m Breite) nicht geändert werden. Dies gilt auch für verrohrte Gewässerabschnitte. Darüber hinaus ist die Zugangsmöglichkeit zum Gewässer für Unterhaltungsarbeiten für den Aggerverband zu erhalten.

 

3.     Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 23.07.2004

 

Der Oberbergische Kreis hat keine Bedenken gegen die Aufstellung der Satzung, sofern die im Detail noch zu konkretisierenden Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zur langfristigen Sicherung des festgesetzten ökologischen Ausgleichs auf vertraglicher Basis mit dem Vorhabenträger / Grundstückseigentümer und der Stadt gesichert werden. Mit diesen, spätestens vor Realisierung der Planung abzuschließenden vertraglichen Regelungen sind in Verbindung mit noch zu bestimmenden zeitlichen Vorgaben für die Herstellung und Fertigstellung auch geeignete Sicherheitsleistungen zur Sicherung dieser Maßnahme zu berücksichtigen. Der Landrat weist darauf hin, dass die dem Planvorhaben derzeit entgegenstehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 4 „Nümbrecht/Waldbröl“ des Oberbergischen Kreises (Landschaftsschutzgebiet) erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer bauleitplanerischen Satzung außer Kraft treten.

 

Der Oberbergische Kreis bittet um Aufnahme des folgenden Hinweises in die Begründung: Gemäß der Prognoseberechnungen in der digitalen Bodenbelastungskarte für den Oberbergischen Kreis kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden, dass im Satzungsgebiet die Schwermetallgehalte an Blei, Cadmium, Kupfer, Zink und Nickel die Vorsorgewerte nach Bundesbodenschutzverordnung überschreiten. Um Flächen, auf denen die Vorsorgewerte nicht überschritten sind, vor Schadstoffeinträgen zu schützen, sollte der im Rahmen von Baumaßnahmen abgeschobene und ausgehobene Oberboden und Unterboden / Untergrund auf dem Grundstück verbleiben.

Beschlussvorschlag zu 1

Beschlussvorschlag zu 1. Stellungnahme des RWE:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des RWE Rhein-Ruhr Net Service zur Kenntnis. Die Vorgaben werden an die Bauherren weitergeleitet.

 

 

Beschlussvorschlag zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis und stellt fest, dass im Bereich der Ergänzungssatzung keine Wald- oder Gewässerabstände (Uferschutzstreifen) betroffen sind.

 

 

Beschlussvorschlag zu 3. Stellungnahmen des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat gibt den Stellungnahmen des Oberbergischen Kreises in vollem Umfange statt.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 5. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Rossenbach im Bereich Hülbachweg folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV NRW S. 254) i.V.m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2004 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Das Satzungsgebiet nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach in der Fassung der 4. Ergänzung vom 08.05.2002 wird im Bereich Hülbachweg um einzelne Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 71, Flurstück Nr. 34.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung  besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.