Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Auf Antrag der Eheleute Ingeburg und Horst Unrau, Hülbachweg 11, 51545 Waldbröl, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2003 das Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 71, Flurstück Nr. 34 Rossenbach, Hülbachweg, besichtigt und die Aufstellung einer entsprechenden Ergänzungssatzung beschlossen. Die
öffentliche Auslegung der Satzung erfolgte in der Zeit vom 23.06.2004 bis
einschließlich 23.07.2004. Stellungnahmen
der Bürger sind nicht eingegangen.
Das RWE teilt mit, dass im Bereich
Rossenbach-Hülbachweg eine Niederspannungsfreileitung betrieben wird. Während
der Bauphase darf der Mindestabstand von 1,00 m zur Niederspannungsfreileitung
keinesfalls – auch nicht mit Geräten wie z.B. Bagger, Kran, Leitern usw.
– unterschritten werden. Sofern dies nicht möglich ist, muss die Leitung
vor diesen Arbeiten von uns freigeschaltet und geerdet werden.
Aus Sicht der Fachbereiche Gewässerunterhaltung und
–entwicklung des Aggerverbandes bestehen bezüglich der Satzung keine
grundsätzlichen Bedenken, wenn die bestehenden Baurechte im Hinblick auf Wald-
oder Gewässerabstände (Uferschutzstreifen 3,00 m bis 5,00 m Breite) nicht
geändert werden. Dies gilt auch für verrohrte Gewässerabschnitte. Darüber
hinaus ist die Zugangsmöglichkeit zum Gewässer für Unterhaltungsarbeiten für
den Aggerverband zu erhalten. 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 23.07.2004 Der Oberbergische Kreis hat keine Bedenken gegen die
Aufstellung der Satzung, sofern die im Detail noch zu konkretisierenden Pflege-
und Unterhaltungsmaßnahmen zur langfristigen Sicherung des festgesetzten
ökologischen Ausgleichs auf vertraglicher Basis mit dem Vorhabenträger /
Grundstückseigentümer und der Stadt gesichert werden. Mit diesen, spätestens
vor Realisierung der Planung abzuschließenden vertraglichen Regelungen sind in
Verbindung mit noch zu bestimmenden zeitlichen Vorgaben für die Herstellung und
Fertigstellung auch geeignete Sicherheitsleistungen zur Sicherung dieser Maßnahme
zu berücksichtigen. Der Landrat weist darauf hin, dass die dem Planvorhaben
derzeit entgegenstehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen
Landschaftsplanes Nr. 4 „Nümbrecht/Waldbröl“ des Oberbergischen
Kreises (Landschaftsschutzgebiet) erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer
bauleitplanerischen Satzung außer Kraft treten. Der Oberbergische Kreis bittet um Aufnahme des
folgenden Hinweises in die Begründung: Gemäß der Prognoseberechnungen in der
digitalen Bodenbelastungskarte für den Oberbergischen Kreis kann zurzeit nicht
ausgeschlossen werden, dass im Satzungsgebiet die Schwermetallgehalte an Blei,
Cadmium, Kupfer, Zink und Nickel die Vorsorgewerte nach
Bundesbodenschutzverordnung überschreiten. Um Flächen, auf denen die
Vorsorgewerte nicht überschritten sind, vor Schadstoffeinträgen zu schützen,
sollte der im Rahmen von Baumaßnahmen abgeschobene und ausgehobene Oberboden
und Unterboden / Untergrund auf dem Grundstück verbleiben. Beschlussvorschlag
zu 1. Stellungnahme des RWE: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des RWE Rhein-Ruhr Net Service zur Kenntnis. Die Vorgaben werden an die Bauherren weitergeleitet. Beschlussvorschlag
zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis und stellt fest, dass im Bereich der Ergänzungssatzung keine Wald- oder Gewässerabstände (Uferschutzstreifen) betroffen sind. Beschlussvorschlag
zu 3. Stellungnahmen des Oberbergischen Kreises: Der
Stadtrat gibt den Stellungnahmen des Oberbergischen Kreises in vollem Umfange
statt. Satzungsbeschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 5. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Rossenbach im Bereich Hülbachweg folgende S A T Z U N GGemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV NRW S. 254) i.V.m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2004 folgende Satzung beschlossen: § 1 Das Satzungsgebiet nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach in der Fassung der 4. Ergänzung vom 08.05.2002 wird im Bereich Hülbachweg um einzelne Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 71, Flurstück Nr. 34. Die
Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan, den textlichen
Festsetzungen sowie der Begründung hierzu. Vor
Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein
städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-,
Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen. § 2 Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
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