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Vorlage - V/567/2015  

 
 
Betreff: Beitritt der Klinikum Oberberg GmbH zur Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag (EKK eG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hasenbach, AnjaAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
09.09.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Klinikum Oberberg GmbH (vormals: Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH) ist seit dem 01.09.2006 Mitglied der EKK eG.

 

Zweck der EKK eG ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch Bündelung ihrer Einkaufsaktivitäten für wirtschaftliche Hilfsmittel der medizinischen Leistungserbringung.

 

Die EKK eG ermöglicht damit seinen Mitgliedern den strategischen und rechtskonformen Einkauf (in allen Formen der VOL, als E-Vergabe, über Rahmenverträge sowie über E-Commerce-Plattform) von Medical- und Pharmaprodukten sowie Wirtschafts-/Verwaltungsbedarf, Medizintechnik, Lebensmittel, Dienstleistungen und Haus-/Betriebstechnik.

 

Die Mitglieder werden bei Ausschreibungen unterstützt und erhalten Hilfe bei Standardisierung und Straffung des Produktsortiments. Zudem erhalten die Mitarbeiter der Mitglieder Schulungen u.a. in Verhandlungstaktiken, Rechtsangelegenheiten und zu aktuellen Entwicklungen im Gesundheitsmarkt.

 

Die EKK eG führt regelmäßig Benchmark-Projekte durch und unterstützt bei der Umsetzung von Optimierungsprojekten (beispielsweise auch bei Rechts-, Logistik- oder IT-Themen). Zum Angebot gehören ferner Beratungsleistungen und pragmatische Hilfestellungen durch die Produktbereichsleiter.

 

In der EKK eG sind über 70 Krankenhäuser, darunter etliche Großkrankenhäuser, organisiert, die zusammen über 58.000 Betten betreiben. Der Gesamtumsatz beträgt über 800 Mio. EUR. Es sind mit über 500 Firmen Rahmenverträge geschlossen.

 

Die Klinikum Oberberg GmbH war zunächst mit 10 Geschäftsanteilen zu je 3.000 € an der Gesellschaft beteiligt. In der Generalversammlung der EKK eG am 19.11.2013 wurde eine Satzungsänderung (§ 35) beschlossen, nach der sich die Anteile an der eG an der Höhe des Umsatzes bemisst. Auf dieser Basis zeichnet die Klinikum GmbH seit September 2014 30 Geschäftsanteile, was einem Jahresumsatz von 10 15 Millionen € entspricht. Der Kapitalwert der Anteile beträgt daher zwischenzeitlich 90.000 €. Dieser Wert wird durch die auf das Mitglied entfallenden Rückvergütungen und Bonifikationen aus dem Betrieb der eG gespeist.

 

Nach § 38 der Satzung besteht keine Nachschusspflicht durch die Mitglieder. Die aktuelle Satzung wurde Ihnen vorab per E-Mail zugesandt.

 

Mit Verfügung vom 28.05.2015 fordert die Bezirksregierung Köln den Oberbergischen Kreis sowie die übrigen Gesellschafter der Klinikum Oberberg GmbH (Landschaftsverband Rheinland, Stadt Gummersbach, Stadt Waldbröl, Stadt Wiehl) auf, den Erwerb der Anteile an der EKK eG nach § 115 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) anzuzeigen. Die Anzeige soll durch einen Ratsbeschluss über den erstmaligen und zusätzlichen Erwerb von Anteilen dokumentiert werden.

 

Vor dem Hintergrund der geringfügigen Beteiligung und der nur untergeordneten finanzwirtschaftlichen Bedeutung für die Klinikum Oberberg GmbH und damit auch für die Stadt Waldbröl als Gesellschafter hat die Verwaltung bislang davon abgesehen, einen Ratsbeschluss zum Beitritt zur EKK eG herbeizuführen. Sofern die Bezirksregierung Köln nunmehr eine formale Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Waldbröl wünscht, sollte diesem Anliegen Rechnung getragen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stimmt der Beteiligung der Klinikum Oberberg GmbH (vormals: Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH) an der Einkaufgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag (EKK eG) mit 10 Geschäftsanteilen (Geschäftswert 30.000 €) zum 01.09.2006 und der Erhöhung der Beteiligung der Klinikum Oberberg GmbH auf 30 Anteile (Geschäftswert 90.000 €) zum 01.09.2014 und der damit verbundenen mittelbaren Beteiligung der Stadt Waldbröl an der EKK eG rückwirkend zu.