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Sachverhalt:
Durch den 3. Nachtrag vom 12.12.2014 zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 war im Rahmen der Straßenreinigung die Pflicht zum Winterdienst (Räumen und Streuen) auf die Anlieger von insgesamt 12 Straßen oder Straßenteilstücken übertragen worden. Dagegen hatten sich mehrere Anlieger, zuletzt mit einem schriftlichen Antrag vom 26.05.2015, gewehrt und gefordert, die Satzungsänderung zurück zu nehmen.
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr und der Rat der Stadt Waldbröl haben sich in ihren Sitzungen vom 23.03. und 01.06.2015 sowie 24.06.2015 mit den Beschwerden der betroffenen Anlieger beschäftigt. Der Empfehlung seines Fachausschusses folgend, hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung vom 24.06.2015 einstimmig beschlossen, den Winterdienst in den betroffenen Straßen wieder durch die Stadt Waldbröl durchzuführen und die Anlieger von der Winterdienstpflicht zu befreien.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses bedarf es des Erlasses des als Anlage beigefügten 4. Nachtrags zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, den 4. Nachtrag vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen.
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