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Vorlage - V/569/2015  

 
 
Betreff: Neu gefasster öffentlich-rechtlicher Betrauungsakt gegenüber
a) der Klinikum Oberberg GmbH,
b) der Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kämmerin Hasenbach
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
09.09.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Betrauungsakt Klinikum Oberberg GmbH_2015  
Betrauungsakt Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl GmbH_1  

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 06.07.2011 hat der Rat der Stadt Waldbröl die Übernahme einer Ausfallbrügschaft zu Gunsten der Klinikum Oberberg GmbH und der Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH beschlossen, um günstige Kreditkonditionen für die Sanierung des Bettenhauses des Kreiskrankenhauses Waldbröl zu erhalten.

 

Diese Bürgschaft war ebenso wie der gesellschaftsrechtlich vereinbarte Verlustausgleich europarechtlich als Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV zu qualifizieren.

 

Um diese Beihilfe europarechtskonform gewähren zu können, wurde im Jahr 2011 folgender Weg gewählt: Die damaligen Krankenhausgesellschaften wurden auf der Basis der sogenannten „Freistellungsentscheidung“ (Entscheidung der Kommission vom 28.11.2005 über die Anwendung von Art. 86 Abs. 2 EGV [jetzt Art. 106 Abs. 2 AEUV] auf staatliche Beihilfen, die mit bestimmten mit der Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinwirtschaftlichen Interesse betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden 2005/8 42/EG, ABl.EU-Nr. L 312 67 vom 29.11.2005) mit Krankenhausdienstleistungen als DAWI betraut. Mit Ratsbeschluss vom 06.07.2011 hat der Stadtrat den Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen Betrauungsakte zu erlassen, was durch entsprechende Verwaltungsakte vom 22.09.2011 geschehen ist.

 

Die vorgenannte Freistellungsentscheidung der Kommission ist durch einen neuen Freistellungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 20.12.2012 (2012/21/EU) abgelöst worden. Nach einer mittlerweile abgelaufenen Übergangsfrist ist es notwendig, die bisherigen Betrauungen -wie folgt- an den neuen Freistellungsbeschluss anzupassen:

 

a)     Nach der Verschmelzung der Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH und der Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH ist die Kreisklinik  Gummersbach-Waldbröl GmbH nun mehr Adressat des aktualisierten Betrauungsaktes. Daneben erfolgt wie bisher auch eine Betrauung der Klinikum Oberberg GmbH.

 

b)     Anstelle der früheren unbefristeten Betrauung erfolgt nunmehr nach den Vorgaben der aktuellen Freistellungsentscheidung eine Befristung auf zehn Jahre.

 

c)      Der geographische Geltungsbereich der Betrauung auf den Einzugsbereich der Kreisklinik in Gummersbach-Waldbröl GmbH wird ausdrücklich klargestellt.

 

d)     Die Modalitäten für die Berechnung der Ausgleichszahlungen werden konkretisiert und die Parameter für die Vermeidung von Überkompensationen werden neu gefasst.

 

e)     Die Regelungen über die Ausgleichszahlungen für die Erfüllung der Gemeinwohlverpflichtung werden so weit gefasst, dass in Zukunft jede Art möglicher Ausgleichszahlungen, wie z.B. ein zinsloses Darlehn, von dem neuen Betrauungsakt erfasst ist.

 

Mit der Anpassung der Betrauungsakte an die neue Rechtslage stellt die Stadt Waldbröl sicher, dass sie mit den von ihr gewährten oder beabsichtigten Vergünstigungen an die betrauten Gesellschaften keine europarechtswidrigen Tatbestände verwirklicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beauftragt den Bürgermeister der Stadt Waldbröl die der Original-Niederschrift als Anlage beigefügten Betrauungsakte in der Rechtsform des Veraltungsaktes zu erlassen und alle zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen.

 

 

 

 

( Anja Hasenbach )

   Stadtkämmerin

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betrauungsakt Klinikum Oberberg GmbH_2015 (131 KB)      
Anlage 2 2 Betrauungsakt Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl GmbH_1 (160 KB)