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Vorlage - III/576/2015  

 
 
Betreff: Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Schillerstraße zwischen Nümbrechter Straße und Goethestraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
09.09.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

Die erstmalige Herstellung der Schillerstraße zwischen Nümbrechter Straße und Goethestraße nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist abgeschlossen. Die Schillerstraße zwischen Nümbrechter Straße und Kalkberg (Schillerstraße A) sowie zwischen Kalkberg und Goethestraße (Schillerstraße B) wurde in unterschiedlichen Ausbaubreiten und unterschiedlicher funktioneller Aufteilung hergestellt. An der Gestaltung der Schillerstraße haben die Anlieger mitgewirkt und so zum jetzigen Erscheinungsbild aktiv beigetragen.

 

Die Schillerstraße A (Nümbrechter Straße bis Kalkberg) wurde mit einer Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m und einem einseitigen Gehweg von 2,00 m Breite und einer Ausbaulänge von rd. 280 m hergestellt. Die Schillerstraße B (Kalkberg bis Goethestraße) wurde mit einer Fahrbahn als Mischverkehrsfläche in einer Gesamtbreite von 5,50 m und einer Ausbaulänge von rd. 230 m hergestellt.

 

Aufgrund der Beurteilungskriterien des Bundesverwaltungsgerichtes handelt es sich bei der Schillerstraße um zwei eigenständige Erschließungsanlagen, die getrennt voneinander abzurechnen sind (Schillerstraße A und B).

 

 

1. Erschließungsanlage Schillerstraße A zwischen Nümbrechter Straße und Kalkberg

 

Die Erschließungsanlage Schillerstraße A wurde entsprechend § 10 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Waldbröl vom 10.10.2003 in Verbindung mit dem Bauprogramm erstmalig mit einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt.

 

hrend der Baumaßnahme wurde von der rechtlichen Möglichkeit, Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag zu erheben, Gebrauch gemacht. Im Vorausausleistungsbescheid wurde den Anliegern ein kalkulierter Erschließungsbeitrag von 13,2343 € /m² bei I-geschossiger Bauweise genannt. Der nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelte und zu erhebende Erschließungsbeitrag beträgt 12,82564 €/m² bei eingeschossiger Bauweise. Damit konnte der vorab kalkulierte und genannte Erschließungsbeitrag von 13,2343 €/m² unterschritten werden.

 

Als Vorausleistung wurde ein Betrag von 10,60 € / m² erhoben, so dass die Anlieger nunmehr noch einen Betrag von rd. 2,23 €/m² bei eingeschossiger Bauweise zu zahlen haben.

 

Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage Schillerstraße A zwischen Nümbrechter Straße und  Kalkberg zu erheben.

 

 

2. Erschließungsanlage Schillerstraße B zwischen und Kalkberg und Goethestraße

 

Die Erschließungsanlage Schillerstraße B wurde entsprechend § 10 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Waldbröl vom 10.10.2003 in Verbindung mit dem Bauprogramm erstmalig mit einer Fahrbahn als Mischverkehrsfläche sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt.

 

hrend der Baumaßnahme wurde von der rechtlichen Möglichkeit, Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag zu erheben, Gebrauch gemacht. Im Vorausausleistungsbescheid wurde den Anliegern ein kalkulierter Erschließungsbeitrag von 14,7871 € /m² bei I-geschossiger Bauweise genannt. Der nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelte und zu erhebende Erschließungsbeitrag beträgt 11,95615 €/m² bei eingeschossiger Bauweise. Damit konnte der vorab kalkulierte und genannte Erschließungsbeitrag von 14,7871 €/ m² unterschritten werden.

 

Als Vorausleistung wurde ein Betrag von 11,80 € / m² erhoben, so dass die Anlieger nunmehr noch einen Betrag von rd. 0,15 € / m² bei eingeschossiger Bauweise zu zahlen haben.

 

Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist der Erschließungsbeitrag r die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage Schillerstraße B zwischen Kalkberg und Goethestraße zu erheben.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.Erschließungsanlage Schillerstraße A

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Straßenbaumaßnahme Schillerstraße A zwischen Nümbrechter Straße und Kalkberg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Schillerstraße A wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 328.550,08 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  32.855,01 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 295.695,08 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 295.695,08 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 23.055 m².

 

Beitragsberechnung:

 

295.695,08 € zu verteilender Aufwand =    12,82564 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 23.055

 

Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 16,0320 € bei II-Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 325, 160, 264, 263, 286, 228, 290, 261, 332, 349, 329,0 49, 103/47, 102/47, 101/47, 100/47, 46, 331, 330, 234, 347, 326

 

 

 

 

2.Erschließungsanlage Schillerstraße B

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Straßenbaumaßnahme Schillerstraße B zwischen Kalkberg und Goethestraße“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Schillerstraße B wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn als Mischverkehrsfläche sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endltig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 194.088,11

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  19.408,81

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 174.679,30

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 174.679,30 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen
  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 14.610 m².

 

Beitragsberechnung:

 

174.679,30 zu verteilender Aufwand =11,95615 / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 14.610

 

Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 14,94520 bei II-Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 54, Flurstück 261, 217,140,139, 135, 136, 222, 527, 258, 64, und Flur 59, Flurstück 360, 218, 232, 205, 233, 196, 195, 194, 361, 156, 155

 

 

Im Auftrag