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Vorlage - III/577/2015  

 
 
Betreff: Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Hölderlinstraße / Friedrich-Hebbel-Weg / Ernst-Wiechert-Weg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
09.09.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die erstmalige Herstellung der Straßen Hölderlinstraße, Friedrich-Hebbel-Weg und Ernst-Wiechert-Weg (Ost) nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist abgeschlossen. Auf Wunsch der Anlieger erfolgte die erstmalige Herstellung mit einer asphaltierten Fahrbahn in einer Ausbaulänge von insgesamt 450 m, einer Ausbaubreite bis 5,00 m und punktuellen Pflanzbeeten um die Gradlinigkeit der Straßen zu brechen, damit ein schnelles Fahren der Verkehrsteilnehmer zu minimiert wird.

 

Aufgrund der Beurteilungskriterien des Bundesverwaltungsgerichtes handelt es sich bei den drei Straßen Hölderlinstraße, Friedrich-Hebbel-Weg und Ernst-Wiechert-Weg um eine Erschließungsanlage „lderlin/Hebbel/Wiechert“ und bilden zusammen mit den erschlossenen Grundstücken ein Abrechnungsgebiet, für die ein gemeinsamer Erschließungsbeitrag zu ermitteln ist.

 

Die Erschließungsanlage „lderlin/Hebbel/Wiechert“ wurde entsprechend § 10 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Waldbröl vom 10.10.2003 in Verbindung mit dem Bauprogramm erstmalig mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt.

 

hrend der Baumaßnahme wurde von der rechtlichen Möglichkeit Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag zu erheben, Gebrauch gemacht. Im Vorausausleistungsbescheid wurde den Anliegern ein kalkulierter Erschließungsbeitrag von 15,3857 € /m² bei zweigeschossiger Bauweise genannt. Der nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelte und zu erhebende Erschließungsbeitrag beträgt 15,34540 €/m² bei zweigeschossiger Bauweise. Damit wurde der vorab kalkulierte und genannte Erschließungsbeitrag minimal unterschritten.

 

Als Vorausleistung wurde ein Betrag von 12,30/ erhoben, so dass die Anlieger nunmehr noch einen Betrag von rd. 3,04  / bei zweigeschossiger Bauweise zu zahlen haben.

 

Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage lderlin/Hebbel/Wiechert“ zu erheben.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei den Straßen Hölderlinstraße, Friedrich-Hebbel-Weg und Ernst-Wiechert-Weg (Ost) um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage „lderlin/Hebbel/Wiechert“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 333.557,93 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  33.355,79

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 300.202,13 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 300.202,13 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 19.563 m².

 

Beitragsberechnung:

 

300.202,13 zu verteilender Aufwand =15,34540 / bei II-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 19.563

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf,, Flur 61, Flurstück Nr. 325, 233, 303, 236, 237, 7/3, 391, 392, 393, 293, 296, 295, 294, 258, 259, 323, 322, 359, 320, 315, 316, 317, 318, 260, 261, 407, 386, 385, 384.