Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Bedingt durch die sehr hohen Kosten für die Beschaffung von Goldmünzen wurde interfraktionell am 18.06.2015 besprochen, künftig auf diese zu verzichten und die Richtlinien über Ehrungen entsprechend zu ändern.
In diesem Zusammenhang wird auch der Zeitraum für die Ehrung mit einer Silbermünze von zwei auf drei Wahlperioden verlängert.
Die Ehrung mit dem Ehrenschild für 25 Jahre Ratszugehörigkeit bleibt unverändert. Beschlussvorschlag:
§ 2 – Ehrung von Ratsmitgliedern – erhält folgende Fassung in den Absätzen 1 und 3:
Absatz1 : Nach Ablauf der dritten Wahlperiode erhält jedes Ratsmitglied eine Silbermünze verliehen. Das Gleiche gilt für Ratsmitglieder, die während der dritten Wahlperiode ausscheiden.
Ansatz 3: entfällt.
( Domke ) Städt. OVerw.-Rat
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