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Vorlage - III/584/2015  

 
 
Betreff: Geänderter Text der Beschlussvorlage III/566/2015 und der zu beschließenden Satzung aufgrund neuer Flurstücksbezeichnungen
- Einziehung einer Wegeteilfläche in Waldbröl-HErmesdorf, Oben im Appensiefen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia rassow
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
09.09.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Aufgrund der bereits erfolgten Vermessung und der Bildung neuer Flurstücke ist die Beschlussvorlage Nr. III/566/2015 und die Satzung zur Wegeeinziehung textlich an die neuen Flurstücksbezeichnungen anzupassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie empfiehlt  /  der Rat der Stadt Waldbröl beschließt,

 

  1. das Teilstück des Wirtschaftsweges in Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstück 309 Oben im Appensiefen von der 1994 gewidmeten Teilfläche bis zum Flurstück 314 und das Flurstück 314 vollständig gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen und hierzu die anliegende Satzung zu erlassen.

 

  1. nach der Wegeeinziehung wird die Teilfläche des Weges Flurstück 309 ab der Widmung von 1994 bis zum Flurstück 314 zusammen mit der neuen Straße „Oben im Appensiefen“ im Bebauungsplan Nr. 50 C jetzt Flurstück 311 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

  1. dass nach Rechtskraft der Satzung das Flurstück 314, Gemarkung Hermesdorf, Flur 44 bei Interesse an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke veräußert werden kann.

 

 

 

Im Auftrag

Gez.

Knott

 


Anlagen:

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung eines Wegeteilstückes in 51545 Waldbröl, Hermesdorf „Oben im Appensiefen“

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am _______ folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Wirtschaftsweg in Waldbröl, Hermesdorf, Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstück Nr. 309 (früher Nr. 78) wird teilweise ab der gewidmeten Teilfläche des Weges und das Flurstück 314 (früher Nr. 78) vollständig eingezogen. In dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan ist die einzuziehende Fläche bzw. Teilfläche des Wirtschaftsweges markiert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Nach Rechtskraft der Satzung wird die eingezogene Wegeteilfläche des Flurstückes 309 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

§ 2

Die Einziehung des Weges bzw. der Wegeteilfläche ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.