Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gemäß § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat sich die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel durch Steuererhöhungen zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.
Auf Grund der defizitären Haushaltslage der Stadt Waldbröl erfolgt zur Konsolidierung des Haushaltes die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes.
Es wird vorgeschlagen, die Gewerbesteuer gemäß bisherigem Haushaltssicherungskonzept wie folgt anzuheben:
Die Hebesätze für die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B sollen hingegen mit 320 % bzw. 590 % unverändert bleiben. Die ursprünglich für 2016 geplante Erhöhung bei der Grundsteuer B auf 590 % wurde bereits im Haushaltsjahr 2015 vorgezogen.
Beispielberechnung:
Die Gewerbesteuer mit einem festgesetzten Messbetrag in Höhe von 637,00 € beträgt jährlich:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzsatzung.
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