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Vorlage - V/598/2015  

 
 
Betreff: Erlass einer Hebesatzsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hasenbach, AnjaAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
18.11.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
09.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Gemäß § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat sich die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel durch Steuererhöhungen zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

Auf Grund der defizitären Haushaltslage der Stadt Waldbröl erfolgt zur Konsolidierung des Haushaltes die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes.

 

Es wird vorgeschlagen, die Gewerbesteuer gemäß bisherigem Haushaltssicherungskonzept wie folgt anzuheben:  

 

 

 

aktueller

Hebesatz

anzusetzender

Wert

Hebesatz

2016

Mehrertrag

2016

 

 

 

 

 

Gewerbesteuer

500 %

4.640.000

550 %

  464.000

 

Die Hebesätze r die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B sollen hingegen mit 320 % bzw. 590 % unverändert bleiben. Die ursprünglich für 2016 geplante Erhöhung bei der Grundsteuer B auf 590 % wurde bereits im Haushaltsjahr 2015 vorgezogen.

 

Beispielberechnung:

 

Die Gewerbesteuer mit einem festgesetzten Messbetrag in Höhe von 637,00 € beträgt jährlich:

 

 

2015

2016

Messbetrag 637,00 €

3.185,00 €

3.503,50 €

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzsatzung.