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Sachverhalt:
Der Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl ist zu beschließen. Die Vorberatung erfolgt im Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss berät vor und fasst einen empfehlenden Beschluss für den Rat der Stadt Waldbröl. Der Rat der Stadt beschließt endgültig.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2014 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 in der vorgelegten Form mit
einer Bilanzsumme56.299.010,64 €
und einem Gewinn aus der
Gewinn- und Verlustrechnung von 635.939,25 €
Festzustellen.
Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet:
a)Vortrag auf neue Rechnung (Gewinn) 435.939,25 €
b)Abführung an den städt. Haushalt 200.000,00 €
Nachtrag:
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 den Jahresabschluss beschlossen. Die vorgeschlagene Gewinnausschüttung an die Stadt wurde nicht beschlossen. Somit ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2014 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 in der vorgelegten Form mit
einer Bilanzsumme56.299.010,64 €
und einem Gewinn aus der
Gewinn- und Verlustrechnung von 635.939,25 €
festzustellen.
Im Auftrag
……………………………………. (Josifek)
Anlagen:
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