Bürgerinformationssystem

Vorlage - IV/654/2016  

 
 
Betreff: ALTERNATIVVORSCHLAG 2
Gebührenkalkulation und Wirtschaftsplan 2016 des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl
- siehe Betriebsausschuss vom 21.01.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss1 Vorberatung
21.01.2016 
Sitzung des Betriebsausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
27.01.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Vergleich Gebührenentwicklung zu TOP 3 Sitzung 21 01 2016  
Gebührenkalkulation Abwasser 2016 modifizierte Verwaltungsvorlage zur Beschlussvorlage TOP 3 mit angepassten Grubengebühren  

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 26.11.2015 wurde ein Alternativvorschlag zur Gebührenkalkulation, wie sie zur Einladung zum BA regulär vorgelegt worden ist, vorgestellt. Dieser Vorschlag wird für die Niederschlagswassergebühr an dieser Stelle wiederholt. Die kalkulatorisch erforderliche Erhöhung der Niederschlagswassergebühr wird demnach in 2016 zunächst gemäßigt umgesetzt.

 

Nach  nochmaliger, vertiefter Betrachtung der Kostenseite der verschiedenen Grubenarten wurde festgestellt, dass eine verursachungsgerechtere Verteilung der Aggerverbandsumlage auf die Grubenarten vorgenommen werden kann. Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt diesen Sachverhalt und enthält bezüglich der Gebühren für Hausentwässerungseinrichtungen eine Alternative zum Beschlussvorschlag vom 26.01.

 

Die entsprechenden Veränderungen finden Sie in der Vorlage zur Gebührenkalkulation 2016.

 

Die Gebührenkalkulation hat direkte Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan, insbesondere auf den  Erfolgsplan. Diesbezüglich angepasste Unterlagen finden Sie in der Vorlage zum TOP 4.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr auf 3,30 EUR je cbm.

 

 

§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261),   wird eine Gebühr in Höhe von 

1,86 EUR je cbm

erhoben.

2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird eine Gebühr in Höhe von

3,76 EUR je cbm

erhoben.

3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) wird eine Gebühr in Höhe von

27,97 EUR je cbm

erhoben.

 

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Für Niederschlagswasser wird i.S.d. Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von

1,02 Euro je Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche

erhoben.

 

 

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

…………………………………….

                         (Josifek)

 

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vergleich Gebührenentwicklung zu TOP 3 Sitzung 21 01 2016 (23 KB)      
Anlage 2 2 Gebührenkalkulation Abwasser 2016 modifizierte Verwaltungsvorlage zur Beschlussvorlage TOP 3 mit angepassten Grubengebühren (30 KB)