Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Für das kommende Wirtschaftsjahr ist ein Wirtschaftsplan zu fassen. Der vorgelegte Plan berücksichtigt die unter Punkt 3 vorgelegte Gebührenkalkulation. Die in der Vorlage zum Wirtschaftsplan enthaltenen Maßnahmen sind mit der Stadt Waldbröl abgestimmt. Die durchzuführenden Maßnahmen sind zu 85 % vom IEHK, zu 8 % von der Stadt Waldbröl (als Straßenbaulastträger) und 7 % vom Abwasserwerk bestimmt. Die vom Abwasserwerk initiierten Maßnahmen führen grundsätzlich nicht zu weiteren Störungen im Ablauf des öffentlichen Straßenverkehrs. Daher wird seitens des Verwaltung des Abwasserwerkes folgender Beschlussvorschlag vorgelegt: Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss empfiehlt/der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes 2016:
Im Auftrag
……………………………………. (Josifek)
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