Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Genehmigung der Zusatzbezeichnung „Marktstadt“ durch das Ministerium für Inneres und Kommunales ist gemäß des Genehmigungsschreibens vom 02.03.2016 in der Hauptsatzung zu vermerken. Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den beigefügten 3. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011. |
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