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Vorlage - V/710/2016  

 
 
Betreff: Erlass des 1. Nachtrages vom xx.xx.2016 zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
(Zweitwohnungsteuersatzung) in der Stadt Waldbröl vom 07.08.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hasenbach, AnjaAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
22.06.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, das das zuvor geltende Melderechtsrahmengesetz abgelöst hat. Mit Blick auf die neue Rechtslage soll die Zweitwohnungsteuersatzung nun entsprechend der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen angepasst werden.

 

Bei der Anpassung handelt es sich aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes um eine lediglich redaktionelle Anpassung, die den in § 2 Abs. 2 der Zweitwohnungsteuersatzung vorgesehenen Verweis auf das Melderechtsrahmengesetz der neuen Rechtslage angleichen soll.

 

Vorliegend werden keine materiellen Änderungen zu Lasten der Steuerpflichtigen bewirkt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, den 1. Nachtrag vom xx.xx.2016 zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) in der Stadt Waldbröl vom 07.08.2012 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung zu erlassen.