Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Gemäß § 13 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die einen Betrag von 20.000 € übersteigen, erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW und dem Rat zur Zustimmung vorzulegen.
Nicht zustimmungspflichtige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2016 gemäß der beigefügten Anlage.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |