Bürgerinformationssystem
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Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde in der Sitzung des Rates am 16.03.2016 eingebracht. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüferin bedient. Die Prüfung fand in der Zeit vom 04.04. - 14.04.2016 statt und endete mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks.
Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.589.037,31 EUR und einer Bilanzsumme von 168.222.342,03 EUR ab. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt 22.206.355,29 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den Ausführungen des Prüfberichts der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in seiner Sitzung am 09.06.2016 vollumfänglich angeschlossen und einen eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festzustellen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2015 sowie der Prüfungsbericht der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses werden in digitaler Form im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2015 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 5.589.037,31 EUR durch Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt der Rat der Stadt Waldbröl dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
Anlagen:
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