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Vorlage - III/978/2018  

 
 
Betreff: 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl "Industriepark Hermesdorf III"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
19.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
21.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Am 15.07.1992 hatte der Rat der Stadt Waldbröl den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Industrie- und Gewerbepark Boxberg V“ gefasst. Der Regierungspräsident Köln hatte mit der Verfügung vom 05.10.1992 bestätigt, dass die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. In dem damaligen Bauleitplanverfahren war das Plangebiet der nunmehr zur Aufstellung vorgesehenen 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“ vollständig enthalten. Im Verlauf des Verfahrens wurde seinerzeit im Rahmen der Abwägung aufgrund einer zwingend zu berücksichtigenden Stellungnahme des ehemaligen Rheinischen Straßenbauamtes Gummersbach (jetzt Landesbetrieb Straßen NRW) im Jahr 1999 vom Stadtrat beschlossen, nur die südöstlich des Langenbacher Tales liegende gewerbliche Baufläche (G) darzustellen Insoweit wurde der nordwestliche Bereich wegen der nicht definierten Lage der B 256n seinerzeit nicht überplant. Dieses Straßenbauprojekt des Bundes ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 nicht mehr enthalten. Das wichtige Ziel der Entwicklung eines Industriestandortes soll nunmehr wegen des objektiv vorhandenen dringenden Flächenbedarfs mit Nachdruck weiterverfolgt werden.

 

Aufgrund einer Anfrage der Stadt Waldbröl hatte die Bezirksregierung Köln mit ihrer Verfügung vom 13.05.2014 erklärt, dass gegen die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“ keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Auf der Basis des regionalen Gewerbeflächenkonzepts für den Oberbergischen Kreis ist diese Fläche als regional bedeutsam einzustufen und dient somit auch der Bedarfsdeckung der gesamten Südhälfte des Kreisgebietes. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass die Möglichkeit einer interkommunalen Entwicklung geprüft werden sollte.

 

Daraufhin hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 24.09.2014 bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“ beschlossen.

 

Seitdem wurde die Planung konsequent fortgeführt und somit konkretisiert. Einzelne Darstellungen haben sich geändert. Die gewerblichen Bauflächen (G) wurden dem Erschließungskonzept angepasst. Das Plangebiet hat sich auf 38,4 ha vergrößert. Eine bessere Ausnutzung ergibt sich durch die erhöhte Darstellung von gewerblichen Bauflächen (G), die nunmehr 32,4 ha anstatt ursprünglich 28,0 ha ausmachen.

 

Auf Grund dieser geänderten Planungssituation wurde am 06.09.2017 eine erneute Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz gestellt. Die Bezirksregierung Köln hat mit ihrer Verfügung vom 19.12.2017 erklärt, dass die 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl auch in der geänderten Fassung an die Ziele der Raumordnung angepasst ist. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass eine Begründungs- und Abwägungspflicht gemäß § 1a Abs. 2 BauGB bezüglich der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche im Sinne von § 201 BauGB besteht.

 

Der Landrat des Oberbergischen Kreises hat am 20.11.2017 ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben, die in der Begründung ausgeführt wurde.

 

Der Grunderwerb im Plangebiet ist inzwischen überwiegend erfolgt.

 

Der Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Waldbröl vom 24.09.2014 soll wegen der geänderten Planungsgrundlage aufgehoben und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeleitet werden.

 

Dieser Vorlage beigefügt sind die planungsrelevanten Unterlagen.


Beschlussvorschläge:

 

Rat der Stadt Waldbröl hebt den Aufstellungsbeschluss vom 24.09.2014r die 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“, alte Fassung, auf.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“ der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v. g. Bauleitplan.