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Vorlage - III/979/2018  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 F "Industriepark Hermesdorf III" der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
19.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl
21.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 24.09.2014 bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 F Industriepark Hermesdorf III der Stadt Waldbröl beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird im Parallelverfahren zur 52. Änderung des Flächennutzungsplans Industriepark Hermesdorf III der Stadt Waldbröl aufgestellt.

 

Nach der erfolgten finalen landesplanerischen Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln vom Dezember 2017 bezüglich der 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl sollen die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte nunmehr auch für den Bebauungsplan Nr. 11 F Industriepark Hermesdorf III eingeleitet werden. Die Oberbergische Aufbau GmbH (OAG) hat im Auftrag der Stadt Waldbröl den Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Das Planungsbüro Schumacher, Wiehl, hat den landschaftspflegerischen Fachbeitrag mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie vorgelegt.

 

Das ca. 40 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 11 FIndustriepark Hermesdorf III“ befindet sich innerhalb eines für den Süden des Oberbergischen Kreises wirtschaftsstrukturell bedeutenden regionalplanerischen Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzung. Es handelt sich hierbei um die nördlich Erweiterung des ca. 100 ha großen vorhandenen Industrie- und Gewerbeparks Waldbröl im Langenbacher Tal. Die überbaubare Fläche beträgt 22,5 ha, und zwar 1,56 ha Gewerbegebiet (GE) und 20,94 ha GI-Gebiet.

 

Da im Oberbergische Kreis allgemein und insbesondere auch im Kreissüden weiterhin eine konstante Nachfrage nach Industrie- und Gewerbegebietsflächen vorhanden ist und nur noch wenige geeignete Industriereserveflächen zur Verfügung stehen, ist die Entwicklung des Plangebietes mit überwiegend Industriegebietsflächen wirtschaftsstrukturell positiv zu werten. Dieser Sachverhalt wird auch im Industrie- und Gewerbeflächenkonzept des Oberbergischen Kreises aus dem Jahr 2016 bestätigt.

 

Da im Plangebiet selbst die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht komplett ausgeglichen werden können, besteht die Notwendigkeit eines Ausgleichs von Ökologischen Werteinheiten und Bodenwerteinheiten anderweitig. Grundlage für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs ist der Landschaftspflegerische Fachbeitrag mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie  des Planungsbüros Schumacher, Wiehl, mit Stand vom Februar 2018. Demnach sind gemäß des aktuellen Planungsstands für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen 897.230 Werteinheiten und für den Boden 460.573 Werteinheiten durch zusätzliche Maßnahmen nachzuweisen, insgesamt also 1.357.803 Werteinheiten. Der ökologische Ausgleich ist spätestens drei Jahre nach Eintritt des Standes nach § 33 Abs. 1 BauGB der Unteren Naturschutzbehörde nachzuweisen. Diesbezüglich wurde mit dem Oberbergischen Kreis eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Die Akquise der fehlenden Ökopunkte soll durch die Bergische Agentur für Kulturlandschaft (BAK), Nümbrecht, erfolgen.

 

Die Einzelheiten der Bauleitplanung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

 

Der Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Waldbröl vom 24.09.2014 soll wegen der geänderten Planungsgrundlage aufgehoben und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeleitet werden.

 

 

 


Beschlussvorschläge:

 

 

Rat der Stadt Waldbröl hebt den Aufstellungsbeschluss vom 24.09.2014 für den Bebauungsplan Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Stadt Waldbröl, alte Fassung, auf.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v. g. Bauleitplan.