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Vorlage - I/034/2018  

 
 
Betreff: Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl vom 26.09.2018

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eckhard Becker
Federführend:Fachbereich II, Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl
26.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
20.11.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Ordnungsbehördliche Verordnung_Stand 12.09  

Sachverhalt:

 

Spätestens seit den beiden tragischen Vorfällen mit tödlichem Ausgang im Umfeld des Waldbröler Busbahnhofes Ende 2016 hat das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen im Kreissüden stark gelitten. Die daraufhin gegründete Interessengemeinschaft „Mehr Polizeipräsenz für Waldbröl und den Südkreis“ hat binnen kürzester Zeit über 7.200 Unterschriften gesammelt. Auch beauftragten alle fünf Waldbröler Fraktionen im Februar 2017 die Verwaltung, mit dem Landrat als Chef der Kreispolizeibehörde, eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt Waldbröl und der Kreispolizeibehörde zu vereinbaren.

Seit dem Frühjahr 2017 liefen dann  die vorbereitenden Arbeiten für eine kreisweite ordnungsbehördliche Partnerschaft. Diese ist inzwischen umgesetzt. Neben den einheitlichen Dienstfahrzeugen stellte der Kreis den Kommunen ebenfalls einheitliche Dienstkleidung zur Verfügung. Die Verwaltungen haben sich im Gegenzug zur Ausweitung ihrer Außendiensttätigkeit verpflichtet. So wurden inzwischen Frau Friederike Klein und Herr Benjamin Korf mit einer vollen bzw. einer ¼-Stelle eingestellt. Nach einer dreimonatigen Ausbildung der Vollzeitkräfte und einem erfolgreichen Prüfungsabschluss versehen nunmehr beide Ordnungskräfte ihren Dienst bei der Stadt Waldbröl. Neben reinen Kontrollfahrten bestehen die Aufgaben beispielhaft aus folgenden Tätigkeiten: Einsätze an der Friedensmauer, dem REWE-Parkplatz, dem Marktplatz, Unterstützung bei der Kontrolle der Gastronomiebetriebe, dem Nachgehen von Bürgerbeschwerden, etc.. Einsätze in den Abend- und Nachtstunden erfolgen ausschließlich gemeinsam oder mit Ordnungskräften des Rathauses oder eben der Polizei. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in den gemeinsamen Einsätzen von Polizei und Ordnungsamt, zum Beispiel an Karneval oder Stadtfesten aber auch an Markttagen oder zur Schulwegsicherung. Dadurch erfolgt ein deutlich verbesserter Informationsaustausch zwischen Polizei und Ordnungsamt. Nicht zuletzt erhält die Verwaltung eine überwiegend positive Rückmeldung aufgrund der Präsenz aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger.

Zur Umsetzung innerhalb der Stadt Waldbröl aber auch zu einer Vereinheitlichung, erlassen derzeit alle Kommunen eine ordnungsbehördliche Vorordnung, damit auch die Polizei ein möglichst gleiches Handlungsschema an die Hand bekommt. Hierin geregelt wird neben allgemeinen ordnungsrechtlichen Dingen auch das „Wildpinkeln“ oder das „Spucken“. Ebenfalls wurde sich kreisweit auf ein Verwarngeld in Höhe von 30 € geeinigt. Bußgelder erlässt die einzelne Kommune auch künftig nach eigenem Ermessen. Die als Anlage beigefügte neue Verordnung wurde vor Erstellung der Vorlage vom Oberbergischen Kreis geprüft und zur Umsetzung empfohlen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl. Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl vom 24.03.2014 außer Kraft.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

( Becker )

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ordnungsbehördliche Verordnung_Stand 12.09 (105 KB)