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Vorlage - V/121/2019  

 
 
Betreff: Entwurf des Jahresabschlusses 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brauer, AnjaAktenzeichen:V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
20.02.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Jahresabschluss2018[Entwurf]  

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wurde am 18.02.2019 aufgestellt und am 19.02.2019 durch den Bürgermeister bestätigt.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 1.871 TEUR ab. Gegenüber der im November 2018 eingebrachten Nachtragssatzung 2018 konnte somit ein um 1.767 TEUR besseres Ergebnis erzielt werden.

 

Ursächlich r diese erfreuliche Entwicklung sind insbesondere Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuern (Plan: 7.500 TEUR, Ist: 8.871 TEUR), die jedoch nach der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs in den Folgejahren zu einem überwiegenden Teil durch geringere Schlüsselzuweisungen und höhere Kreisumlagen wieder entzogen werden.

Im Zuge der NKF-Weiterentwicklung hat der Gesetzgeber für derartige Szenarien in § 37 Abs. 5 der neuen Kommunalhaushaltsverordnung NRW die Möglichkeit einer Rückstellungsbildung eingeführt, um gegenläufige Finanzausgleichseffekte periodengerecht abbilden und Jahresergebnisse von konjunkturellen Schwankungen bereinigen zu können.

Da die neuen gesetzlichen Regelungen jedoch erst mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft getreten sind, gelten sowohl für die Erstellung des Jahresabschlusses 2018 als auch für das formelle Verfahren die kommunalrechtlichen Bestimmungen in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung. Der Jahresüberschuss sollte somit der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, über deren Inanspruchnahme in Folgejahren Entzugseffekte im Rahmen des Finanzausgleichs bei Bedarf ausgeglichen werden können.

 

Risiken für den städtischen Haushalt bestehen auch in einer Folgeinventur des Infrastrukturvermögens: In 2018 wurden rund zehn Prozent des Straßennetzes neu bewertet mit der Folge einer Netto-Belastung des Haushaltes von 238 TEUR auf Grund außerplanmäßig vorzunehmender Abschreibungen.

In 2019 werden voraussichtlich die restlichen neunzig Prozent des Straßennetzes einer Folgeinventur unterzogen. Auf Grund des Einzelbewertungsgrundsatzes konnte für dieses Risiko keine Rückstellung im Jahresabschluss 2018 angesetzt werden; festgestellte Wertminderungen werden mithin vollumfänglich das Jahresergebnis 2019 belasten.

 

Trotz eines erwirtschafteten Jahresüberschusses ist die Haushaltssituation der Marktstadt Waldbröl in struktureller Hinsicht insgesamt deutlich vorsichtiger zu bewerten.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt den vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2018 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW a.F. zur Kenntnis und verweist ihn gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW a.F. zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss2018[Entwurf] (3555 KB)