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Vorlage - II/208/2019  

 
 
Betreff: Aufgabe der Windelcontainer am Bauhof Waldbröl zum 31.12.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Echkard Becker
Federführend:Fachbereich II, Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl
18.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Entsorgung der Windeln in den Mitgliedskommunen des Abfall- Sammel- und Transportverbandes Oberberg, kurz ASTO,  (Bergneustadt, Gummersbach, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth und Marienheide) über die vom Verband zur Verfügung gestellten Container ist seit vielen Jahren immer wieder Thema auch in der Verbandsversammlung (VV) des ASTO.

In der Marktstadt Waldbröl können derzeit noch die Windeln im Bauhof abgegeben werden. Es besteht keine konkrete Ausweispflicht um sicherzustellen, dass nur von Waldbrölern Windeln abgegeben werden, da es keine personellen Ressourcen gibt, hier eine separate Kraft abzustellen. Daher sind die llmengen erheblich und entsprechen im Monat umgerechnet ca. 190 Behältern mit einer Füllmenge von 240 lt.; dies würde bei einer Kostenübernahme durch die Stadt eine Mehrbelastung für den Haushalt von rund 40.000 € pro Jahr bedeuten.

Da der ASTO zukünftig die Kosten für diese Container nicht mehr übernehmen darf, haben Gespräche zwischen ASTO und der Kommunalaufsicht (KA) stattgefunden, um auszuloten, welche möglichen Varianten einer „rderung oder Subventionierung“ seitens der Kommune außerhalb des Gebührenrechts möglich/zulässig wären.

Folgende Alternativen sind in Abstimmung mit der Kommunalaufsichtglich, wobei hier nicht unterschieden wird, ob sich eine Kommune in der Haushaltssicherung befindet oder nicht; lediglich die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wird empfohlen:

  1. Entsorgung der Windeln im Rahmen des bisherigen ASTO-Entsorgungssystems über die grauen Restabfallbehälter

 

Hierdurch benötigen die Betroffen i. d. R. ein größeres Behältervolumen. Jede Stadt bzw. Gemeinde kann selbst entscheiden, ob, wie und in welchem Umfang den Betroffenen eine Erstattung der zusätzlichen Gebühren gewährt werden soll.

 

  1. Separate Entsorgung durch den ASTO gegen separate Gebührenberechnung durch den ASTO

Die Betroffenen können die Windeln separat entsorgen. Dies wird i. d. R. über (einen) dafür bestimmte(n) Sammelcontainer erfolgen. Die Kosten für die Benutzung haben die Betroffenen grundsätzlich zu zahlen.

Die Städte und Gemeinden können die Kosten ganz oder teilweise übernehmen oder erstatten (s. hierzu Ausführung zu Ziffer 1 sinngemäß).

 

Die Erfahrungen mit Sammelcontainern sind jedoch flächendeckend grundsätzlich negativ; an den Standorten für Sammelcontainer entstehen erhebliche Abfallmengen durch nicht Entsorgungsberechtigte und/oder andere dorthin verbrachte Abfälle. Soweit hierdurch die bestehenden Relationen überschritten und die Gebührenkalkulation durch den überhöhten Anteil wilden (illegalen) Mülls mehr als in Bagatellgröße beeinflusst wird, muss dieser Entsorgungsweg an den betreffenden Standorten aufgegeben werden, wenn die illegale Müllentsorgung dort nicht mit vertretbaren Mitteln weitgehend verhindert werden kann.

 

Die Mitnahme von Windelsäcken im Rahmen der derzeit üblichen Restmüllabfuhr ist aus verschiedenen rechtlichen Gründen einschl. Arbeitsschutz nicht möglich!

 

3.    Eine eigene Entsorgung von Windeln durch die Städte und Gemeinden (durch z.B. private Containerdienste) ist rechtlich nicht zulässig!

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Entsorgung der Windeln in den Mitgliedskommunen des Abfall- Sammel- und Transportverbandes Oberberg, kurz ASTO,  (Bergneustadt, Gummersbach, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth und Marienheide) über die vom Verband zur Verfügung gestellten Container ist seit vielen Jahren immer wieder Thema auch in der Verbandsversammlung (VV) des ASTO.

In der Marktstadt Waldbröl können derzeit noch die Windeln im Bauhof abgegeben werden. Es besteht keine konkrete Ausweispflicht um sicherzustellen, dass nur von Waldbrölern Windeln abgegeben werden, da es keine personellen Ressourcen gibt, hier eine separate Kraft abzustellen. Daher sind die llmengen erheblich und entsprechen im Monat umgerechnet ca. 190 Behältern mit einer Füllmenge von 240 lt.; dies würde bei einer Kostenübernahme durch die Stadt eine Mehrbelastung für den Haushalt von rund 40.000 € pro Jahr bedeuten.

Da der ASTO zukünftig die Kosten für diese Container nicht mehr übernehmen darf, haben Gespräche zwischen ASTO und der Kommunalaufsicht (KA) stattgefunden, um auszuloten, welche möglichen Varianten einer „rderung oder Subventionierung“ seitens der Kommune außerhalb des Gebührenrechts möglich/zulässig wären.

Folgende Alternativen sind in Abstimmung mit der Kommunalaufsichtglich, wobei hier nicht unterschieden wird, ob sich eine Kommune in der Haushaltssicherung befindet oder nicht; lediglich die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wird empfohlen:

  1. Entsorgung der Windeln im Rahmen des bisherigen ASTO-Entsorgungssystems über die grauen Restabfallbehälter

 

Hierdurch benötigen die Betroffen i. d. R. ein größeres Behältervolumen. Jede Stadt bzw. Gemeinde kann selbst entscheiden, ob, wie und in welchem Umfang den Betroffenen eine Erstattung der zusätzlichen Gebühren gewährt werden soll.

 

  1. Separate Entsorgung durch den ASTO gegen separate Gebührenberechnung durch den ASTO

Die Betroffenen können die Windeln separat entsorgen. Dies wird i. d. R. über (einen) dafür bestimmte(n) Sammelcontainer erfolgen. Die Kosten für die Benutzung haben die Betroffenen grundsätzlich zu zahlen.

Die Städte und Gemeinden können die Kosten ganz oder teilweise übernehmen oder erstatten (s. hierzu Ausführung zu Ziffer 1 sinngemäß).

 

Die Erfahrungen mit Sammelcontainern sind jedoch flächendeckend grundsätzlich negativ; an den Standorten für Sammelcontainer entstehen erhebliche Abfallmengen durch nicht Entsorgungsberechtigte und/oder andere dorthin verbrachte Abfälle. Soweit hierdurch die bestehenden Relationen überschritten und die Gebührenkalkulation durch den überhöhten Anteil wilden (illegalen) Mülls mehr als in Bagatellgröße beeinflusst wird, muss dieser Entsorgungsweg an den betreffenden Standorten aufgegeben werden, wenn die illegale Müllentsorgung dort nicht mit vertretbaren Mitteln weitgehend verhindert werden kann.

 

Die Mitnahme von Windelsäcken im Rahmen der derzeit üblichen Restmüllabfuhr ist aus verschiedenen rechtlichen Gründen einschl. Arbeitsschutz nicht möglich!

 

3.    Eine eigene Entsorgung von Windeln durch die Städte und Gemeinden (durch z.B. private Containerdienste) ist rechtlich nicht zulässig!

Beschluss:

Die Annahme von Windeln am Bauhof der Stadt Waldbröl wird zum 31.12.2019 aufgegeben, sodass die Entsorgung individuell über die grauen Restabfallbehälter geregelt werden muss. Entsprechende Presseveröffentlichungen erfolgen ab Oktober 2019 mehrfach.