Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Wirtschaftswege mit der Straßennamenbezeichnung „Kornhahn“ Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 269 Flurstück 166, 163, 271, 272 sind bisher noch als Wirtschaftswege bzw. als Wirtschaftswege zugleich Holzabfuhrwege im Umlegungsverfahren K.40 Krahwinkel ausgewiesen. Eine förmliche Widmung für den öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW hat bisher nicht stattgefunden.
Die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises hat mit Verfügung vom 10.09.2018 der Marktstadt Waldbröl aufgegeben, die Rechtslage des Weges Kornhahn, Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 269 (früher 161) aufzuarbeiten und dem öffentlichen Verkehr zu widmen, da dieser Weg eine Verkehrs- und Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke hat.
Im Zuge dieser rechtlichen Aufarbeitung werden auch die übrigen Wirtschaftswege Flurstücke 266, 163, 271 und 272 eingezogen und dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden, da diese Wege ebenfalls eine verkehrliche und erschließungsrechtliche Funktion für die angrenzenden Grundstücke erfüllen. In dem als Anlage beigefügten Lageplan sind die einzuziehenden Wegeflächen schraffiert dargestellt. Bei den gelb markierten Flächen handelt es sich um Privatwege, die nicht eingezogen und nicht gewidmet werden.
Entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten sind die Wirtschaftswege vor der Widmung einzuziehen. Vorab ist die beabsichtigte Einziehung zu beschließen und anschließend öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, das Wegeeinziehungsverfahren für die Wirtschaftswege und die Wirtschaftswege und zugleich Holzabfuhrwege in Krahwinkel, Kornhahn Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 269, 166, 163, 271 und 273 einzuleiten und die Absicht zur Wegeeinziehung öffentlich bekannt zu machen.
Im Auftrag
Knott
Anlagen: Lageplan Wegeflächen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||