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Vorlage - III/247/2019  

 
 
Betreff: Einziehung des öffentlich gewidmeten Parkplatzes des ehemaligen Sängerheims in Waldbröl, Alter Friedhofsweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/642-25/5
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
04.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan_Einziehung  

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Sachverhalt:

 

 

Das Grundstück des ehemaligen Sängerheims, Alter Friedhofsweg wurde verkauft. Zur Realisierung des geplantes Wohnungsbauprojektes ist auch die Fläche des Parkplatzes am ehemaligen Sängerheim Gemarkung Waldbröl, Flur 76, Flurstück 482 (s. anliegenden Lageplan) mit einzubeziehen.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 entschieden, für den öffentlichen Parkplatz am ehemaligen Sängerheim das Einziehungsverfahren nach den  Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW durchzuführen.

 

Die Absicht, den öffentlich gewidmeten Parkplatz am ehemaligen Sängerheim, Alter Friedhofsweg in Waldbröl einzuziehen, wurde gemäß § 7 Abs. 4 StrWG am 24.07.2019 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Ein Lageplan, in dem die Fläche des Parkplatzes, Alter Friedhofsweg gekennzeichnet ist, lag in der Zeit von  25.07.2019 bis einschließlich 25.10.2019 zur Einsichtnahme bereit.

 

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des öffentlich gewidmeten Parkplatzes, Gemarkung Waldbröl, Flur 76, Flurstück 482, Alter Friedhofsweg wurden nicht erhoben, so dass nunmehr die Einziehung nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen werden kann.

 

Nach Rechtskraft der Einziehung wird die Fläche des Parkplatzes veräußert, damit das geplante Wohnungsbauprojekt realisiert werden kann.

 



 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, die Einziehung des öffentlich gewidmeten Parkplatzes, Alter Friedhofsweg, Gemarkung Waldbröl, Flur 76 Flurstück 482 nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW.

 

 

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Anlagen:

Lageplan
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_Einziehung (763 KB)