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Vorlage - V/338/2020  

 
 
Betreff: Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:V-20/JA2019
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl
13.05.2020 
Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl (offen)   
Haupt- und Finanzauschuss1 Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW haben die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Es handelt sich hierbei um eine Festlegung dahingehend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters im abgelaufenen Haushaltsjahr erhoben werden.

 

Der Jahresabschluss 2019 wurde bereits durch die vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, die sinngemäß zu dem Urteil gelangt ist, dass

 

  • die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat,

 

  • der Jahresabschluss 2019 in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Marktstadt vermittelt,

 

  • der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Marktstadt vermittelt, in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 11.05.2020 mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 befassen. Über das Ergebnis seiner Beratungen wird den Stadtverordneten im Anschluss unverzüglich berichtet.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses beschließen gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW, dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Brauer

Stadtkämmerin

 

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Anlagen:

 

n/a