Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW haben die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Es handelt sich hierbei um eine Festlegung dahingehend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters im abgelaufenen Haushaltsjahr erhoben werden.
Der Jahresabschluss 2019 wurde bereits durch die vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, die sinngemäß zu dem Urteil gelangt ist, dass
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 11.05.2020 mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 befassen. Über das Ergebnis seiner Beratungen wird den Stadtverordneten im Anschluss unverzüglich berichtet.
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses beschließen gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW, dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.
Im Auftrag
Brauer Stadtkämmerin
Anlagen:
n/a |
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