Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Weg mit der Straßennamenbezeichnung „Jacobsgarten“ in Herfen, Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück 151 ist bisher noch mit der Eigenschaft „Wirtschaftsweg“ im Umlegungsverfahren Baumen-Herfen B97 ausgewiesen. Eine förmliche Widmung für den öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW hat bisher nicht stattgefunden.
Wirtschaftswege besitzen rechtlich keine Erschließungsfunktion für Wohngrundstücke, sondern dienen in ihrer Funktion lediglich der Bewirtschaftung der angrenzenden land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächen. Für die angrenzenden Grundstücke erfüllt der Weg Jacobsgarten eine Verkehrs- und Erschließungsfunktion, die über die Funktion als Wirtschaftsweg hinausgeht, so dass eine Widmung für den öffentlichen Verkehr erforderlich ist.
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist der einzuziehende Wirtschaftsweg schraffiert dargestellt.
Entsprechend der Vorschriften des Gesetzes über die durch ein Auseinander-setzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten ist der Wirtschaftsweg vor der Widmung einzuziehen. Vorab ist die beabsichtigte Einziehung zu beschließen und anschließend öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt das Wegeeinziehungsverfahren für den Wirtschaftsweg „Jacobsgarten“ in Herfen, Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück 151 einzuleiten und die Absicht zur Wegeeinziehung öffentlich bekannt zu machen.
Im Auftrag
Kiefer
Anlagen:
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