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Vorlage - III/573/2021  

 
 
Betreff: Einziehung eines Teilstückes der Straße "Breitenfeld" in Hermesdorf, Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück 383
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl
06.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan zur Einziehung  
Auszug BPlan_11G  

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Sachverhalt:

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 die Verwaltung beauftragt, das Einziehungsverfahren für das Teilstück der Straße Breitenfeld Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück 383 nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) einzuleiten. Das Straßenteilstück hat keine Verkehrs- und Erschließungsfunktion mehr, da der Bebauungsplan 11 G „Waldbröl-Breitenfeld“ das Flurstück 383 als „Gewerbegebiet“ ausweist.

 

Die Absicht, die öffentlich gewidmeten Teilfläche 383 der Straße Breitenfeld einzuziehen, wurde gemäß § 7 Abs. 4 (StrWG NRW) am 19./20.03.2021 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Ein Lageplan, in dem das Flurstück 383 der Straße Breitenfeld gekennzeichnet ist, lag in der Zeit von 22.03.2021 bis einschließlich 22.06.2021 zur Einsichtnahme bereit.

 

Einwendungen gegen die Absicht das Straßenteilstück 383 Breitenfeld einzuziehen wurden nicht erhoben, so dass nunmehr die Einziehung nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes erfolgen kann.

 

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, das Teilstück der Straße Breitenfeld Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück 383 nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wege-gesetzes NRW einzuziehen.

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Im Auftrag

 

 

 

Kiefer

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Anlagen:

1 Lageplan

Auszug aus dem BPlan 11 G
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan zur Einziehung (355 KB)      
Anlage 2 2 Auszug BPlan_11G (4839 KB)