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Sachverhalt: Für den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 141 in Waldbröl (Auf dem Schulzenbusch) östlich des Wohngebietes Boxberg liegt ein Antrag auf Einziehung mit anschließender Veräußerung vor (Anlage 1).
Neben dem Antragsteller grenzt der Wirtschaftsweg auch an ein weiteres Waldgrundstück. Die Eigentümer dieses Waldgrundstückes, Flurstück 357, haben ihr schriftliches Einverständnis zur Wegeeinziehung mit anschließender Veräußerung gegeben. Die Eigentümer haben kein Interesse diesen Weg bzw. eine Teilfläche des Weges zu erwerben Nach Mitteilung der Versorgungsunternehmen sind in dem Wirtschaftsweg 141 keine Versorgungsleitungen vorhanden oder eine Verlegung geplant.
Es ist zu beraten und zu entscheiden, ob ein Wegeeinziehungsverfahren eingeleitet werden soll oder nicht.
Beschlussvorschlag:
a) Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl die Verwaltung zu beauftragen, für den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 141 das Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten und die Absicht der Wegeeinziehung öffentlich bekannt zu machen.
b) Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl für den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 141 das Wegeeinziehungsverfahren nicht einzuleiten und die Verwaltung zu beauftragen, die Entscheidung des Rates der Markstadt Waldbröl dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.
Im Auftrag Anlagen: Antrag auf Wegeeinziehung Lageplan Luftbild / Übersichtsplan Kiefer
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