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Vorlage - III/575/2021  

 
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72 in 51545 Waldbröl, Bohlenhagen (Unterm Schmitzhängen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl
06.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Einwand_NABU  
Satzung_Wegeeinziehung  
Satzung_Lageplan  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

 

Es wurde der Antrag gestellt, ein Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72 in Waldbröl, Bohlenhagen (Unterm Schmitzhängen) einzuziehen und anschließend an die Antragsteller zu veräern. Das Wegeteilstück grenzt an die landwirtschaftlichen Flächen der Antragsteller. Grundstücke Dritter grenzen nicht an den Weg 72.

 

Vor Einleitung des Wegeeinziehungsfahrens hat der zuständige Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie (jetzt Umweltausschuss) in seiner Sitzung am 24.08.2020 eine Ortsbesichtigung durchgeführt und daran anschließend dem Rat einstimmig die Einleitung des Wegeeinziehungsverfahrens empfohlen. Der Weg ist in der Örtlichkeit kaum noch erkennbar und wurde in der jüngsten Vergangenheit weder Befahren noch durch Fußnger genutzt. Der Weg erfüllt seit Jahren nicht mehr die Funktion eines Weges.

 

Aufgrund des empfehlenden Beschlusses des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie hat der Haupt- und Finanzausschuss mit Ratskompetenz in seiner Sitzung am 24.02.2021 einstimmig beschlossen, dass Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten.

 

Die Absicht das Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72 einzuziehen wurde am 19./20. März 2021 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Ein Plan, in dem das einzuziehende Teilstück des Wirtschaftsweges gekennzeichnet ist, lag in der Zeit vom 22.03.2021 bis einschließlich 22.04.2021 zur Einsicht bereit.

 

Mit Datum vom 20.04.2021 hat der NABU Waldbröl einen Einwand erhoben, der als Anlage 1 beigefügt ist.


 

 

Es ist zu beraten und zu entscheiden, ob der Einwand des NABU gerechtfertigt ist und die Einziehung der Teilfläche des Weges 72 nicht durchgeführt wird. Oder, der Einwand des NABU ist unbeachtlich und der Rat beschließt die Einziehung der Wegeteilfläche in Form einer Satzung sowie die anschließende Veräußerung an die Antragsteller.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

a)                  Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass der Einwand des NABU Waldbröl gerechtfertigt ist. Die Einziehung der Teilfläche des Weges 72 wird nicht beschlossen. Damit ist das Wegeeinziehungsverfahren beendet. Die Antragsteller sind über die Entscheidung des Rates schriftlich zu informieren.

 

oder

 

b)                  Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass der Einwand des NABU Waldbröl nicht gerechtfertigt ist. Das Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72 in Waldbröl, Bohlenhagen (Unterm Schmitzhängen) wird eingezogen und hierzu die nachfolgende Satzung erlassen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer

 

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Anlagen:

Einwand des NABU Waldbröl

Satzung Wegeeinziehung

Lageplan zur Satzung


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwand_NABU (76 KB)      
Anlage 2 2 Satzung_Wegeeinziehung (90 KB)      
Anlage 3 3 Satzung_Lageplan (247 KB)