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Vorlage - V/576/2021  

 
 
Betreff: Beteiligungsbericht 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Patrik LangAktenzeichen:V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.09.2021 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
06.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2019  
03 Ergebnisrechnung  
05 Bilanz  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der 2. NKF-Weiterentwicklung wurden unter anderem die gesetzlichen Regelungen zum kommunalen Gesamtabschluss und Beteiligungsbericht mit Wirkung vom 01.01.2019 reformiert:

 

Gemäß §§ 116a Abs. 3, 117 Abs. 1 GO NRW ist in den Fällen, in denen eine Gemeinde von der Aufstellung des Gesamtabschlusses befreit ist, ein Beteiligungsbericht zu erstellen, über den ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen ist. Gemäß § 133 Abs. 3 GO NRW gibt das für Kommunales zuständige Ministerium durch Verwaltungsvorschrift ein Muster für den Beteiligungsbericht bekannt.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2019 vorliegen und mithin zum Abschlussstichtag 31.12.2019 kein Gesamtabschluss aufzustellen ist. Damit besteht eine Pflicht zur Erstellung des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2019. Das entsprechende Muster wurde – nach Partizipation der kommunalen Spitzenverbände – mit großem Zeitversatz im Ministerialblatt vom 13.04.2021 per Runderlass veröffentlicht und ist am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft getreten.

 

Das Muster sieht grundsätzliche eine „Verschlankung“ des Beteiligungsberichtes und eine weitgehende Konzentration auf die kommunalrechtlich geforderten Mindestangaben unter Beachtung von Wesentlichkeitsgesichtspunkten vor. Dies ist letztlich folgerichtig, da mit dem Wegfall des Gesamtabschlusses auch das Ziel des Bürokratieabbaus verfolgt wurde und hierzu kein Äquivalent neu konzipiert werden sollte.

 

Der Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2019 wird als öffentliche Anlage zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl, den vorliegenden Beteiligungsbericht 2019 zu beschließen. / Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den vorliegenden Beteiligungsbericht 2019.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

( B r a u e r )

Stadtkämmerin

 

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Anlagen:

 

Beteiligungsbericht 2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beteiligungsbericht 2019 (2823 KB)      
Anlage 2 2 03 Ergebnisrechnung (79 KB)      
Anlage 3 3 05 Bilanz (73 KB)