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Vorlage - I/594/2021  

 
 
Betreff: Redaktionelle Änderungen in der Zuständigkeitsordnung des Betriebsauschusses und des Auschusses für Stadtentwicklung und Wirschaftsförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christoph Thiel
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
06.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hatte mit Antrag vom 17.03.2021 beantragt, die Zuständigkeitsregelungen des Betriebsausschusses wie folgt zu ergänzen:

-  Planung, Durch- und Ausführung von Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung und   

   Unterhaltung kommender Abwasseranlagen

-  Konzepte zur Abwasserbeseitigung einschließlich der erforderlichen

   Einzelentscheidungen.

 

Hierzu kann festgestellt werden, dass es schon langjährig geübte, bewährte und nicht beanstandete Praxis ist, die vorgenannten Punkte im Betriebsausschuss vorzuberaten.

 

Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 21.06.2021 empfohlen, die Zuständigkeit des Ausschusses wie folgt zu ändern:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entscheidet künftig nicht mehr in den Fällen der §§ 34 und 35 BauGB, wenn die Verwaltung ablehnt.“

 

Begründet wird dies damit, dass solch ein Fall in der Vergangenheit noch nie vorgekommen ist. Darüber hinaus wird der Verwaltung rechtmäßiges Handeln unterstellt, wodurch es durch den Ausschuss nicht zu einer abweichenden Einschätzung kommen würde.

 

Die Gemeindeordnung bestimmt in § 58 Absatz 6 dass, wenn Ausschüsse während der Wahlperiode neu gebildet, aufgelöst oder ihre Aufgaben wesentlich verändert werden, dass Verfahren nach § 58 Absatz 5 zu wiederholen ist. Diese Vorschrift beschreibt das Verfahren über die Verteilung der Ausschussvorsitze unter den Fraktionen.

 

Nach Würdigung der Erläuterungen zu den o.g.Ergänzungen in der Zuständigkeitsordnung des Betriebsausschusses und des Ausschusses f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung handelt es sich in keinem Fall um eine wesentliche Änderung im Sinne des § 58 Absatz 6.
 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der redaktionellen Ergänzung der Zuständigkeitsordnung des Betriebsausschusses und des Ausschusses f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung, wie im Sachverhalt beschrieben, zu.
 



In Vertretung:

 

Gez.: Domke