Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Durch die besondere Situation an den nordrhein-westfälischen Gymnasien, an denen infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 ab dem Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen Oberstufe drei Jahre lang eine aufwachsende Jahrgangsstufe (Einführungsphase bis Q2) regelhaft nicht zur Verfügung stehen wird, wurden aus diesem Grund sogenannte „Bündelungsgymnasien“ eingerichtet. Im Oberbergischen Kreis sollten drei solcher Bündelungsgymnasien (Theodor-Heuss-Gymnasium Radevormwald, Städt. Lindengymnasium Gummersbach und Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Wiehl) eingerichtet werden. Durch geringe Anmeldezahlen werden das Gymnasium in Wiehl und Radevormwald nicht zu einem Bündelungsgymnasium. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW bittet nun, die Schulformen, die auch über eine gymnasiale Oberstufe verfügen, z.B. Gesamtschulen und Berufliche Gymnasien, den Schüler*innen der Sekundarschulen, Realschulen und den Schüler*innen der Gymnasien, die den Übergang von der Einführungsphase auf die Qualifikationsphase (Q1/Q2) nicht erreichen, die Möglichkeit zur Anmeldung an einer ortsnahen Schule zu geben. Bis zum 12.06.2023 steht fest, wie viele Schüler*innen die Qualifikation zum Besuch der Oberstufe erhalten und wie hoch die Zahl der Wiederholer*innen ist. Zum 03.05.2023 hatte die Gesamtschule 99 Anmeldungen für die Oberstufe. Sollten die Anmeldezahlen dann 108 Schüler*innen übersteigen, wäre zu beraten, einen fünften Zug in der Oberstufe für drei Jahre einzurichten. Der Klassenrichtwert liegt bei 27 Schüler*innen. Vorsorglich sollte dieser empfehlende Beschluss am 03.05.2023 im Schulausschuss an den Rat gefasst werden, um der Gesamtschule die Möglichkeit zu geben, eine Lehrerstellenzuweisung zu beantragen. Dieser Beschluss wurde mangels einer Beschlussvorlage nicht gefasst und zur Beratung in den Rat verwiesen.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt im Schuljahr 2023/24 einmalig für drei Jahre einen fünften Zug in der Oberstufe der Gesamtschule Waldbröl einzurichten, sofern die Anmeldezahlen für die 11. Klasse die Zahl von 108 Schüler*innen übersteigt.
Im Auftrag
Bertrams-Helzer
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