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Vorlage - III/014/2024  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 56 "Königsberger Straße - Südwest" der Marktstadt Waldbröl im Normalverfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
11.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung      
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
13.03.2024 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Planzeichnung BP_56_Offenlage  
Anlage 2 -Begruendung BP 56_Offenlage  
Anlage 3 - Umweltbericht BP 56_Offenlage  
Anlage 4 - ASPI_geschwärzt BP 56_Offenlage  
Anlage 5 - hydrog_Gutachten BP 56_Offenlage  

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 mit 14 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „nigsberger Straße - Südwest“ der Marktstadt Waldbröl beschlossen. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für eine zukünftige Wohnbaulandentwicklung. Die Fläche, welche unmittelbar an den Siedlungsbereich Hermesdorf angrenzt und im rechtswirksamen Flächennutzungsplan vollständig als Wohnbaufläche dargestellt ist, soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

 

Bei der Ausweisung der geplanten Flächen handelt es sich um die Arrondierung des Siedlungsbereiches Richtung Westen und Süden, welcher bereits durch Wohnnutzung geprägt ist. Das Plangebiet liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Formales Baurecht besteht derzeit nicht. Im Norden befinden sich die Bebauungspläne Nr. 54 und Nr. 55 „Hermesdorf Süd und Hermesdorf Süd II“. Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 54 wurden bisher nicht baulich entwickelt und werden landwirtschaftlich genutzt.

 

Durch die Bauleitplanung werden entsprechende Festsetzungen und Gestaltungsvorschriften getroffen, die den Gebietscharakter von Hermesdorf mit der vorgesehenen Nachverdichtung erhalten und bewahren sollen. Die Festsetzungen und Gestaltungsvorschriften orientieren sich an der vorhandenen Bebauung, den Vorgaben der angrenzenden Bebauungspläne sowie an der Topographie des Geländes.

 

Um eine landschaftsbild-verträgliche Arrondierung zu erreichen, ist eine Eingrünung der  neuen Siedlungsfläche gegenüber der offenen Landschaft vorgesehen.

 

Die Erschließung der, durch Baugrenzen festgesetzten, überbaubaren Fläche entlang der Königsberger Straße ist im Bestand gegeben. Die geplante hinterliegende überbaubare Fläche ist durch eine neu anzulegende öffentliche Verkehrsfläche in Form einer Stichstraße mit Wendemöglichkeit (Planstraße) zu sichern.

Die im Bebauungsplan Nr. 56 vorgesehene Verkehrsfläche überplant dabei teilweise die Verkehrsfläche des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 54, so dass bei der Entwicklung der beiden Bebauungspläne die Verkehrsflächen zusammenpassen und gleichzeitig auch für jeden einzelnen Plan die Erschließung gesichert ist.

 

Innerhalb des geplanten Allgemeinen Wohngebiets können zwei Baugrundstücke entstehen. Das Gebiet soll für den Ein- und Zweifamilienhausbau vorgehalten werden. Die ausnahmsweisen zulässigen Nutzungen in einem Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 3 BauGB (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sind als Ausschluss geplant, da diese sich aus städtebaulicher Sicht funktional und gestalterisch nicht in das kleinteilig strukturierte Gebiet einfügen und dem gewünschten Gebietscharakter widersprechen. Die Grundflächenzahl (GRZ) soll auf 0,4, die Geschossflächenzahl (GFZ) ebenfalls auf 0,4, bei einer maximal eingeschossigen Bauweise festgesetzt werden. Es ist eine ausschließliche Zulässigkeit von Satteldächern mit einer Dachneigung von 30 - 45°r die Hauptgebäude geplant. Mit der Festsetzung der maximalen Höhe der baulichen Anlagen soll eine Höhenstaffelung bei den baulichen Anlagen erreicht werden, die dem natürlichen Geländeverlauf folgt. Hinzu treten gestalterische Festsetzungen mit Vorgaben zur Ausbildung einer Böschung, zur Hauptfirstrichtung, zur Fassadengestaltung, zu Dächern und Dachaufbauten, zu Garagen, Carports und Nebenanlagen, zur Gestaltung von Zufahrten und sonstigen Nebenlagen, zu Mauern und Stützwänden und zu Einfriedungen. Insgesamt soll eine an das Ortsbild angepasste Bebauung ermöglicht werden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mittels Veröffentlichung im Internet sowie  Information im Stadtbauamt in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 19.02.2024. Es wurde Gelegenheit zur Äerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 25.01.2024 frühzeitig beteiligt. Die Stellungnahmen konnten bis zum 19.02.2024 abgegeben werden. Vier planungsrelevante Eingaben liegen vor.

 

1. Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, mit Schreiben vom 05.02.2024

 

Die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 weist mit Bezug auf Nr. 7 des Umweltberichtes darauf hin, dass das Plangebiet sich nicht innerhalb von angemessenen Sicherheitsabständen nach § 3 Abs. 5c BlmSchG bzw. nicht innerhalb von Achtungsabständen ohne Detailkenntnisse nach Leitfaden KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche nach § 3 Abs. 5a BlmSchG ("Störfallbetriebe") befindet. Hinsichtlich der unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffes "Anfälligkeit" in Zusammenhang mit schweren Unfällen wird auf den Kommentar Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger zum BauGB, § 1, Rn. 156a verwiesen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Dezernates 53 der Bezirksregierung Köln zustimmend zur Kenntnis.

 

2. Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Dortmund, mit Schreiben vom 13.02.2024

 

Die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW weist darauf hin, dass sich die Planmaßnahme über dem auf Eisen- und Manganerz verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Blume IV“ befindet. Die letzte Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist nach den Erkenntnissen der Bezirksregierung nicht mehr erreichbar. Eine Rechtsnachfolgerin ist dort nicht bekannt.

Ausweislich der bei der Bezirksregierung vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des Planvorhabens kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass mit bergbaulich bedingten Einwirkungen nicht zu rechnen ist. Die Hinweise werden ergänzend in die Begründung der Bauleitplanung aufgenommen.

 

3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, mit Schreiben vom 15.02.2024

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Landschaftspflege

 

Der Oberbergische Kreis teilt mit, dass aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Landschaftsplans Nr. 5 "Waldbröl - Morsbach" des Oberbergischen Kreises, welcher dort teilweise ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausweist. In einem kleinen Teilbereich wird der Bebauungsplan Nr. 54 Hermesdorf-Süd“ überplant. Die Inhaltsbestimmungen des Landschaftsplans treten erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft.

 

Bezugnehmend auf die gesetzlichen Vorgaben zur Eingriffsregelung weist die Untere Naturschutzbehörde darauf hin, dass die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme, wie im Umweltbericht der Planungsgruppe Grüner Winkel dargestellt, auf verbindlicher vertraglicher Grundlage zu sichern und umzusetzen ist.

 

Artenschutz

 

Die Untere Naturschutzbehörde teilt mit, dass unter Berücksichtigung der in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen für Fledermäuse aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung bestehen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Sicherung und Umsetzung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahme erfolgt auf verbindlicher vertraglicher Grundlage.

 

Gewässerschutz

 

Das Umweltamt des Oberbergischen Kreises äert aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken, da sich das Vorhaben nicht im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder Wasserschutzgebiet befindet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich südlich des Plangebietes ein namensloses Gewässer befindet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Das Umweltamt stellt fest, dass die Versickerung des auf der Planstraße sowie auf dem westlichen Grundstück anfallenden Niederschlagswassers nach dem hydrogeologischen Gutachten grundsätzlich möglich ist. Die Versickerungsanlage ist auf Grundlage genauer Flächenangaben (Ared) zu bemessen.

Gegen die Niederschlagsentwässerung des an der Königsberger Straße liegenden Grundstücks bestehen keine Bedenken.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Umweltamtes zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass gegen die Niederschlagsentwässerung keine Bedenken bestehen.

 

Bodenschutz und Altlasten

 

Die Untere Bodenschutzbehörde teilt mit dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen und gibt folgende Hinweise: 

 

Die Anmerkungen und Hinweise zum Schutzgut Boden aus dem Umweltbericht inklusive Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan 56 „nigsberger Straße dwest“ in Hermesdorf vom 18.12.2023 sind zu beachten.

 

Nach Auswertung der digitalen Bodenbelastungskarte des OBK ist davon auszugehen, dass im Bereich des Plangebietes für bestimmte Schadstoffe die Vorsorgewerte nach BBodSchV im Oberboden überschritten werden. Eine Überschreitung der Prüf- bzw. Maßnahmenwerte nach BBodSchV, wodurch eine Gefahrensituation zu erwarten wäre, liegt nicht vor.

      Um Flächen, auf denen die Vorsorgewerte bislang nicht überschritten werden, vor Schadstoffeinträgen zu schützen, sollte der im Plangebiet im Rahmen von Baumaßnahmen abgeschobene und ausgehobene Oberboden auf den Grundstücken verbleiben.

 

r den Einbau von ortsfremdem Bodenmaterial und zur Anlage einer durchwurzelbaren Bodenschicht ist gem. § 6 Abs. 2 BBodSchV i.d.F. vom 09.07.2021 nur nachweislich unbelastetes Bodenmaterial, das die Vorsorgewerte der BBodSchV einlt, zulässig. Bevor Bodenmaterial abgelagert wird, ist gem. § 6 Abs. 8 BBodSchV seine Herkunft der Unteren Bodenschutzbehörde anzuzeigen.

Die geltenden „Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke“ der Ersatzbaustoffverordnung vom 09.07.2021 sind zu beachten.

 

Bei Auffälligkeiten im Untergrund während der Bauarbeiten ist die Untere Bodenschutzbehörde unverzüglich zu informieren.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen und stimmt den Hinweisen der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zu. Die Begründung sowie der Umweltbericht der Bauleitplanung werden um die Hinweise ergänzt.

 

Immissionsschutz

 

Das Umweltamt teilt mit, dass aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes aus immissionsschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus Sicht der Brandschutzdienststelle keine Bedenken, wenn bei der Änderung der Flächen eine Löschwassermenge über 2 Stunden wie folgt sichergestellt ist:
 

Allgemeine Wohnflächen (WA)     min. 800 l/min


Die Löschwassermenge ist jeweils in einem Radius von 300 m vorzuhalten. Die Entfernung zum nächsten Hydranten sollte 75 m Luftlinie nicht überschreiten.

 

Des Weiteren wird auf den § 5 der Bau O NRW hingewiesen, damit die Zufahrten zu den jetzigen und zukünftigen Objekten auch für den Rettungsdienst und die Feuerwehr nach der aktuell gültigen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Anlage A 2.2.1.1/1 gegeben sind.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Vorgaben des Oberbergischen Kreises bezüglich der Löschwasserversorgung eingehalten werden. Der Hinweis auf § 5 der BauO NRW wird zustimmend zur Kenntnis genommen und ist inhaltlich dem Baugenehmigungsverfahren zuzuordnen.  

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Die Polizei NRW, Direktion Verkehr teilt mit, dass aus polizeilicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass im öffentlichen Bereich kein Parkraum zur Verfügung steht. Eine Erstellung von 2 Stellplätzen ist daher zwingend erforderlich. Zudem erscheint fraglich, ob die Einmündung Königsberger Straße / L324, für den erhöhten Verkehr geeignet ist, was mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen. NRW abgestimmt werden sollte.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass aus polizeilicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Der Hinweis zur Anzahl der notwendigen Stellplätze wird zustimmend zur Kenntnis genommen und ist inhaltlich dem Baugenehmigungsverfahren zuzuordnen. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW stellt die Prüfung der Übereinstimmung mit dem § 48 BauO NRW (Stellplätze, Garagen und Fahrradstellplätze) Teil des bauaufsichtlichen Prüfumfangs dar.

Eine Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen. NRW hat stattgefunden und es wurden keine Bedenken geäert.  

 

4. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb -, Düsseldorf, mit Schreiben vom 19.02.2024

 

Der Geologische Dienst NRW informiert darüber, dass im Plangebiet Ton- und Schluffsteine und Sandsteine des Unterdevons (Bensberg-Schichten) anliegen.

Nach den dort vorliegenden Unterlagen ist ca. 250 m südlich des Plangebietes eine verlassene Tagesöffnung vorhanden. 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt die Informationen des Geologischen Dienstes NRW zustimmend zur Kenntnis. Der Hinweis zu der ca. 250 m südlichen vorhandenen Tagesöffnung wird ergänzend in die Begründung der Bauleitplanung aufgenommen.

 

 

Folgende Träger öffentlicher Belange äerten schriftlich keine Bedenken:

 

1. Stellungnahme Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, mit Schreiben vom 30.01.2024

 

2. Stellungnahme der IHK Köln, Geschäftsstelle Oberberg, Gummersbach, mit Schreiben vom 01.02.2024

 

3. Stellungnahme Regionalforstamt Bergisches Land, Gummersbach, mit Schreiben vom 05.02.2024

 

4. Stellungnahme Gemeinde Morsbach, mit Schreiben vom 06.02.2024

 

5. Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 35, mit Schreiben vom 13.02.2024


 


Offenlagenbeschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 56 „nigsberger Straße -Südwest“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Im Auftrag

 

Jan Kiefer Unterschrift

 

Jan Kiefer

 


Anlagen:

 

Planzeichnung (in Allris online verfügbar)

Begründung (in Allris online verfügbar)

Umweltbericht (in Allris online verfügbar)

Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 (in Allris online verfügbar)

Hydrogeologisches Gutachten (in Allris online verfügbar)  


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Planzeichnung BP_56_Offenlage (1841 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 -Begruendung BP 56_Offenlage (2309 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Umweltbericht BP 56_Offenlage (6178 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - ASPI_geschwärzt BP 56_Offenlage (10833 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - hydrog_Gutachten BP 56_Offenlage (4305 KB)