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Vorlage - III/152/2024  

 
 
Betreff: Einleitung des Einziehungsverfahrens für den öffentlichen Parkplatz im Bereich des ehemaligen Campingparks an der Klus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Verkehr Vorberatung
26.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
26.03.2025 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Plan_1_Bebauungsplan  
Plan_2_Flurkarte  
Plan_3_Luftbild  

 

Sachverhalt:
 

Der Parkplatz an der L339 entlang des ehemaligen Campingparks an der Klus wurde als öffentlicher Parkplatz gewidmet. Der Bebauungsplan 101 „Campingpark Niederhof“ mit der bisherigen Nutzung einschließlich der öffentlichen Parkplatzfläche wurde aufgehoben. Der neue Bebauungsplan 101 A „Rollsportpark Klus“ weist nur noch die Fläche des Rollsportparks aus. Der Parkplatz entlang der L339 ist im Bebauungsplan 101 A nicht mehr als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen. (siehe anliegenden Bebauungsplan)

 

Im Hinblick auf die künftige Nutzung des Geländes an der Klus sind bauordnungsrechtlich Stellplätze nachzuweisen und Gegenstand der Baugenehmigung für den Rollsportpark.

 

Aufgrund der topographischen Lage ist der Nachweis der erforderlichen Stellplätze nur auf dem bisherigen öffentlichen Parkplatz entlang der L 339 möglich. Des Weiteren ist eine Verlegung des Rad-Gehweges auf der bisherigen Parkplatzfläche vorgesehen.

 

Mit der Einziehung (Entwidmung) des öffentlichen Parkplatzes kann die Marktstadt Waldbröl als Eigentümerin der Fläche über die Ausweisung von Stellplätzen für die Baugenehmigung des Rollsportparks verfügen und über eventuelle zukünftige Entwicklungen frei entscheiden.

 

Es ist daher zu empfehlen, das Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW durchzuführen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl /

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW für den öffentlichen Parkplatz entlang der L 339 im Bereich des ehemaligen Campingparks an der Klus, einzuleiten und die Absicht der Einziehung bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer

 

Anlagen

1. Bebauungsplan 101 A „Rollsportpark Klus

2. Lageplan

3. Luftbild

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plan_1_Bebauungsplan (288 KB)      
Anlage 2 2 Plan_2_Flurkarte (175 KB)      
Anlage 3 3 Plan_3_Luftbild (160 KB)