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Sachverhalt: Der Parkplatz an der L339 entlang des ehemaligen Campingparks an der Klus wurde als öffentlicher Parkplatz gewidmet. Der Bebauungsplan 101 „Campingpark Niederhof“ mit der bisherigen Nutzung einschließlich der öffentlichen Parkplatzfläche wurde aufgehoben. Der neue Bebauungsplan 101 A „Rollsportpark Klus“ weist nur noch die Fläche des Rollsportparks aus. Der Parkplatz entlang der L339 ist im Bebauungsplan 101 A nicht mehr als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen. (siehe anliegenden Bebauungsplan)
Im Hinblick auf die künftige Nutzung des Geländes an der Klus sind bauordnungsrechtlich Stellplätze nachzuweisen und Gegenstand der Baugenehmigung für den Rollsportpark.
Aufgrund der topographischen Lage ist der Nachweis der erforderlichen Stellplätze nur auf dem bisherigen öffentlichen Parkplatz entlang der L 339 möglich. Des Weiteren ist eine Verlegung des Rad-Gehweges auf der bisherigen Parkplatzfläche vorgesehen.
Mit der Einziehung (Entwidmung) des öffentlichen Parkplatzes kann die Marktstadt Waldbröl als Eigentümerin der Fläche über die Ausweisung von Stellplätzen für die Baugenehmigung des Rollsportparks verfügen und über eventuelle zukünftige Entwicklungen frei entscheiden.
Es ist daher zu empfehlen, das Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl / Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW für den öffentlichen Parkplatz entlang der L 339 im Bereich des ehemaligen Campingparks an der Klus, einzuleiten und die Absicht der Einziehung bekannt zu machen.
Im Auftrag
Kiefer
Anlagen 1. Bebauungsplan 101 A „Rollsportpark Klus“ 2. Lageplan 3. Luftbild
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