Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten, sind erheblich und im Sinne des § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW zur Zustimmung vorzulegen.
Eine tabellarische Übersicht der Aufstellung wird beigefügt.
Beschlussvorschlag: Entsprechend der zur heutigen Sitzung vorgelegten Aufstellung genehmigt der Rat der Marktstadt Waldbröl die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 €.
In Vertretung
- gez. -
(Anja Brauer) Stadtkämmerin Anlagen:
Tabellarische Aufstellung
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