Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Gemäß § 113 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Gesellschafterversammlungen (…) oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Sofern weitere Personen zu benennen sind, muss die Bürgermeisterin oder die/der von ihr vorgeschlagene Bedienstete/Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.
Durch das Ausscheiden der Verwaltungsangestellten Beate Bertrams-Helzer ist eine zweite Vertreterstelle in der o.g. Zweckverbandsversammlung vakant.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl benennt Frau Stadtamtfrau Rebecca Wagner als zweite ordentliche Vetreterin der Marktstadt Waldbröl neben dem Stadtverordneten Helmut Rafalski in der Zweckverbandversammlung des Zweckverbandes der Förderschulen im Oberbergischen Kreis. Frau Stadtkämmerin Anja Brauer ist Vertreterin für Frau Wagner.
(Weber) Bürgermeisterin
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |