Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichtes wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW fristgerecht von der Stadtkämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Der Link zum Entwurf des Jahresabschlusses wird den Stadtverordneten am Tag der Sitzung per E-Mail zugesandt. Im Ratsinformationssystem werden die vorgenannten Unterlagen dann zeitgleich als Anlage zu dieser Beschlussvorlage hinterlegt.
Das Haushaltsjahr 2024 schließt im Entwurf der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 785 TEUR und mithin einer Ergebnisverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung von 3.081 TEUR ab. Grund hierfür sind insbesondere Einsparungen bei nahezu allen Aufwandsarten. Exemplarisch sind hier die Vergütungen an tariflich Beschäftigte, Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Schülerbeförderungskosten, Abschreibungen des Infrastrukturvermögens sowie von geringwertigen Wirtschaftsgütern, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Zinsen für Investitionskredite zu nennen. Zudem konnten Mehrerträge im Bereich der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Nutzungsentschädigungen für Unterkünfte), der Kostenerstattungen und –umlagen (Abrechnung differenzierter Kreisumlagen des Jahres 2022) und der sonstigen ordentlichen Erträge (Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen) erzielt werden. Durch die vorgenannten Verbesserungen konnte auch ein deutlicher Rückgang von Gewerbesteuererträgen überkompensiert werden.
Das positive Ergebnis des Haushaltsjahres 2024 resultiert jedoch zu einem wesentlichen Teil aus der Inanspruchnahme bestehender Rückstellungen sowie aus Erträgen aus der Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen. Ohne diese Effekte hätte die Marktstadt Waldbröl – erstmals seit dem Haushaltsjahr 2017 – einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet.
Der Überschuss des Haushaltsjahres 2024 wird nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Er kann damit zu fiktiven Haushaltsausgleichen in den folgenden Haushaltsjahren beitragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Änderungen gegenüber der zugeleiteten Entwurfsfassung ergeben können. Zur Jahresabschlussprüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 102 Abs. 2 GO NRW. Es ist vorgesehen, die Prüfung in den Monaten März / April 2025 durchzuführen und abzuschließen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird tagen, sobald die Prüfungsberichte – sowohl der Jahresabschlussprüfung 2024 als auch der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW – vorliegen. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist in der Ratssitzung am 25. Juni 2025 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 nebst Lagebericht zur Kenntnis. Er verweist ihn nach erfolgter Jahresabschlussprüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Anlagen:
Jahresabschluss 2024 [Entwurf]
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