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Vorlage - 20/719/2010  

 
 
Betreff: Prioritätenliste 2010;
hier: Festlegung von Investitionsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2010, für deren Auszahlungen Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes NRW bewilligt wurden oder sicher ist, dass sie bewilligt werden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Petri, RolfAktenzeichen:FB V/20/Pi
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
20.01.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
03.02.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl vom 09.12.2009 wurde der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2010 eingebracht.

 

Die dort aufgeführten Investitionsmaßnahmen der energetischen Sanierung im Schulbereich, gefördert aus Mitteln des Investitionspaktes, der Investitionen im Schul-, Bildungs- und Infrastrukturbereich, gefördert mit Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket II und die Investitionsauszahlungen zum Bau einer Zentralmensa im Schulzentrum, gefördert mit Mitteln des 1000-Schulen-Programms sind im Einzelfall bereits zur Durchführung beschlossen und teilweise bereits Aufträge vergeben, da mit der Förderung auch Fertigstellungstermine vorgeschrieben wurden.

 

Damit es zu keinen Zeitverzögerungen kommt, wurde der Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises mit Bericht vom 04.01.2010 der Entwurf einer Prioritätenliste, die oben beschriebene Investitionsmaßnahmen enthält (siehe Anlage), vorgelegt mit der Bitte, hierzu die vorzeitige Mittelfreigabe zu genehmigen.

 

Um eine von der Kommunalaufsicht geforderte Bindungswirkung zu erreichen, bedarf es eines Ratsbeschlusses, dass die in der Anlage aufgeführten Investitionsmaßnahmen Aufnahme in eine endgültige Prioritätenliste finden werden.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, die in der als Anlage beigefügten Liste aufgeführten Investitionsmaßnahmen, die mit Staatszuweisungen teilweise finanziert werden, in eine endgültig zu erstellende Prioritätenliste aufzunehmen und deren Durchführung schnellstmöglich zu betreiben.