Beschlüsse:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl hebt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.05.2023 auf und beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die erneute Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – im Bereich der „Marie-Curie-Straße“ der Marktstadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, dass die Bebauungsplanänderung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen die Veröffentlichung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – im Bereich der „Marie-Curie-Straße“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.