Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt, dass mit Wirkung zum 01.01.2025 für jedes Grundstück auf dem Gebiet der Marktstadt Waldbröl auf Wunsch des jeweiligen Grundstückseigentümers – unter gleichzeitiger Einhaltung der hierzu erforderlichen rechtlichen, gesetzlichen sowie technischen Randbedingungen – von Seiten des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser grundsätzlich zugestimmt werden kann.
Das Abwasserwerk erhält den Auftrag, die zurzeit gültige Entwässerungssatzung gemäß §44 Abs. 2 LWG NRW entsprechend zu aktualisieren bzw. zu ergänzen.
Im Auftrag
Markus Mitze