Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, in Ergänzung zu Satz 2 des § 9 Anschluss- und Benutzungszwang, Absatz (5) der zurzeit gültigen Entwässerungssatzung vom 29.11.2023 den oben genannten Textentwurf für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser in Form eines 1. Nachtrags zu berücksichtigen.
Die damit satzungsrechtlich verankerte Befreiungsmöglichkeit soll ab dem 01.01.2025 gelten.
Im Auftrag
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Markus Mitze